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Petition 194713

Ein- und Ausbürgerung

Deutliche Beschleunigung des Einbürgerungsverfahrens vom 04.02.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, Einbürgerungsverfahren bundesweit deutlich zu beschleunigen, indem verbindliche gesetzliche Höchstfristen (z. B. maximal sechs Monate) eingeführt und die zuständigen Behörden verpflichtet werden, Anträge zügig, fristgerecht und effizient zu bearbeiten.

Begründung

Nach § 10 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sind Verwaltungsverfahren einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen. In der Praxis dauern Einbürgerungsverfahren jedoch häufig ein bis drei Jahre. Diese überlangen Bearbeitungszeiten widersprechen dem gesetzlichen Beschleunigungsgebot und führen zu erheblicher Rechtsunsicherheit für die Betroffenen.

Zudem eröffnet § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bereits nach drei Monaten Untätigkeit ohne zureichenden Grund die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung ist insoweit eindeutig. So hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 11.07.2013 – BVerwG 5 C 23.12) klargestellt, dass überlange Verfahrensdauern den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz verletzen. Ebenso entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 26.01.2017 – OVG NRW 19 E 1230/16), dass Arbeitsüberlastung oder Personalmangel keinen zureichenden Grund darstellen. Auch das Verwaltungsgericht Berlin (Urteil vom 20.02.2018 – VG 23 K 14.17) sowie das Verwaltungsgericht Weimar (Urteil vom 11.06.2024 – 1 K 135/24 We) betonen, dass Behörden organisatorisch und personell so ausgestattet sein müssen, dass Verfahren innerhalb angemessener Fristen abgeschlossen werden.

Lange Verfahrensdauern untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat und führen zu unnötigen Klagen sowie zusätzlicher Belastung der Gerichte. Verbindliche gesetzliche Höchstfristen würden Rechtssicherheit schaffen, die Verwaltung entlasten und eine faire, zügige Bearbeitung für alle Antragsteller gewährleisten.

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