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Petition 194793

Zulassung zum Straßenverkehr

Änderung der Zulassungsvorschriften für Kfz-Kennzeichen vom 05.02.2026

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag wird gebeten, die Zulassungsvorschriften für Kfz-Kennzeichen so zu ändern, dass im persönlichen Buchstabenteil auch die Buchstaben Ä, Ö, Ü und ẞ verwendet werden dürfen. Dadurch soll die sprachliche Vielfalt der deutschen Sprache angemessen berücksichtigt und die individuelle Gestaltungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger erweitert werden.

Begründung

Die deutsche Sprache kennt mit den Umlauten Ä, Ö, Ü sowie dem Buchstaben ẞ eigenständige, offiziell anerkannte Schriftzeichen. Sie sind fester Bestandteil von Namen, Ortsbezeichnungen und der alltäglichen Schriftsprache. Dennoch sind diese Buchstaben bislang im persönlichen Buchstabenteil von KFZ-Kennzeichen ausgeschlossen.

Diese Regelung ist aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß. Technische Gründe, die früher gegen Sonderzeichen sprachen, bestehen nicht mehr. Moderne Schrifttypen, Datenbanken und Erkennungssysteme sind problemlos in der Lage, diese Zeichen darzustellen und zu verarbeiten. Dies zeigt sich unter anderem an Ausweisen, digitalen Verwaltungssystemen und vielen anderen amtlichen Anwendungen.

Darüber hinaus führt das Verbot zu unnötigen Einschränkungen bei der individuellen Kennzeichengestaltung. Bürgerinnen und Bürger mit Umlauten oder dem ẞ im Namen können diese nicht korrekt abbilden und müssen auf Ersatzschreibweisen ausweichen, die den tatsächlichen Namen verfälschen. Dies widerspricht dem Grundgedanken einer bürgernahen und respektvollen Verwaltung.

Die Zulassung der genannten Buchstaben würde die Identifikation mit dem eigenen Kennzeichen stärken, ohne Nachteile für Verkehrssicherheit oder Verwaltung zu verursachen. Eine Anpassung der Vorschriften wäre ein einfach umzusetzender Schritt, um sprachliche Realität und Verwaltungspraxis besser in Einklang zu bringen.

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