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Petition 194822

Arbeitsrecht

Stärkere Berücksichtigung von Mehrarbeit bei der Berechnung von Entgeltfortzahlung etc. vom 06.02.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, Mehrarbeit bei der Berechnung von Entgeltfortzahlung, Urlaubsentgelt, Feiertagsentgelt sowie Sonderzahlungen gesetzlich stärker zu berücksichtigen.

Begründung

Ich arbeite tariflich im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen. In der Praxis werden Überstunden nicht nur gelegentlich geleistet, sondern häufig erwartet und im Dienstplan bereits fest eingeplant. Durch flexible Arbeitszeit- und Zeitkontenmodelle ist es problemlos möglich, Beschäftigte je nach betrieblichem Bedarf mit Über- oder Unterstunden einzuplanen. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit liegt dadurch über längere Zeit über der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

Zwar besteht formal die Möglichkeit, Überstunden durch Freizeit auszugleichen, in der Praxis wird jedoch häufig versucht, Beschäftigte zur Auszahlung der Überstunden zu bewegen. Auf diese Weise entsteht dauerhaft Mehrarbeit, die den realen Arbeitsumfang widerspiegelt, ohne dass sich dieser vertraglich niederschlägt.

Problematisch ist, dass diese Mehrarbeit bei Krankheit, Urlaub, Feiertagen sowie bei Sonderzahlungen rechtlich keine Berücksichtigung findet. Maßgeblich sind ausschließlich die vertraglich vereinbarten Stunden, nicht jedoch der tatsächlich und regelmäßig erbrachte Arbeitseinsatz. Im Ergebnis werden Überstunden bei Entgeltfortzahlungen und Sonderzahlungen schlechter gestellt als vertraglich vereinbarte Arbeitsstunden.

Dies führt aus meiner Sicht zu einer strukturellen Ungleichbehandlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die dauerhaft mehr arbeiten, ohne dass sich dies in Absicherungen oder Vergütungsbestandteilen widerspiegelt. Gleichzeitig entstehen Anreize für Arbeitgeber, Arbeitsverhältnisse mit niedriger vertraglicher Stundenzahl beizubehalten und den tatsächlichen Personalbedarf dauerhaft über Überstunden abzudecken, anstatt Arbeitszeiten vertraglich anzupassen oder zusätzliche Stellen zu schaffen.

Besonders in Branchen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen wie dem Einzelhandel bildet die derzeitige Rechtslage den realen Arbeitseinsatz vieler Beschäftigter nicht angemessen ab. Ich halte diese Praxis für sozialpolitisch problematisch und bitte daher um eine Prüfung, ob Mehrarbeit bei der Berechnung von Entgeltfortzahlungen, Urlaubsentgelt, Feiertagsentgelt sowie Sonderzahlungen künftig stärker berücksichtigt werden sollte.

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