Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, das Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass für schwere Einbruchdiebstähle in besonders gesicherte Objekte (z. B. Bankschließfachräume, Tresorräume, besonders gesicherte Geschäfts- und Diensträume, Museen etc.) ein eigenständiger Qualifikationstatbestand mit einem Strafrahmen von mindestens einem Jahr bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe geschaffen wird; bei der Strafzumessung ist in diesen Fällen ausdrücklich der Gesamtwert der Beute zu berücksichtigen.
Begründung
1. Rechtsungleichgewicht zwischen Vermögens- und Gewaltdelikten:
Der besonders schwere Diebstahl durch Einbruch (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB) wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis maximal 10 Jahren geahndet – unabhängig davon, ob die Beute wenige Euro oder mehrere Millionen Euro umfasst. Ähnlich regelt § 244 StGB den Wohnungseinbruchdiebstahl mit einem Strafrahmen bis 10 Jahre.
Im Kontrast dazu bedroht § 250 StGB (Raub mit Waffe, z. B. vorgehaltenes Messer bei Diebstahl von 5 Euro) bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe. Der jüngste Einbruch in Gelsenkirchen in einen Bankschließfachraum mit mutmaßlich mehreren Millionen Euro Beute oder in das Dresdner Grünen-Gewölbe verdeutlicht dieses absurde Missverhältnis: Trotz enormem wirtschaftlichen Schaden und hoher krimineller Energie bleibt die Obergrenze bei 10 Jahren.
2. Unzureichende Abbildung des Unrechtsgehalts:
Der Gesetzgeber erkannte 2017 das Problem und verschärfte Strafen für Wohnungseinbrüche, da diese das grundlegende Sicherheitsgefühl der Bürger verletzen. Bankschließfächer und Tresorräume schützen jedoch nicht nur Materielles, sondern das existenzielle Vermögen vieler Privatpersonen und Unternehmen – Ersparnisse, Schmuck, Dokumente. Einbruch hier bedeutet Vertrauensbruch gegenüber dem gesamten Finanzsystem und Rechtsstaat. Die derzeitige Strafdeckelung bei 10 Jahren spiegelt diese besondere Schwere nicht wider.
3. Europäischer Vergleich und Präventionsdefizit:
In Großbritannien (Theft Act 1968, i.V.m. aggravating factors) und Frankreich (Code pénal Art. 311-4) führen hohe Beutewerte, Bandenmäßigkeit und Angriffe auf gesicherte Anlagen regelmäßig zu deutlich höheren Strafen, oft über 10 Jahre hinaus. Diese Länder berücksichtigen den Schadensumfang stärker und machen ihr Territorium für internationale Banden weniger attraktiv. Deutschland droht durch milde Sanktionen zum bevorzugten Tatort zu werden – eine Anhebung auf mindestens 15 Jahre und mehr hätte starke abschreckende Wirkung.
4. Schutz von Wirtschaftsstandort und Bürgervermögen:
Millionenschäden aus solchen Einbrüchen belasten Versicherungen, Unternehmen und Privatleute. Gleichzeitig signalisiert ein moderner Strafrahmen: Professionelle Einbrecherkriminalität wird in Deutschland nicht toleriert. Dies stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat, schützt den Finanzplatz und gleicht das Strafmaß sachgerecht an vergleichbare Raubdelikte an, ohne Gewaltkriminalität abzuwerten.