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Petition 194852

Kinder- und Jugendmedienschutz

Keine pauschale Untersagung des Zugangs zu sozialen Netzwerken für Jugendliche unter 16 Jahren vom 07.02.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird sich gegen die Einführung gesetzlicher Regelungen ausgesprochen, die Jugendlichen unter 16 Jahren pauschal den Zugang zu sozialen Netzwerken untersagen oder Eltern die Entscheidungsgewalt über die Mediennutzung ihrer Kinder durch staatliche Verbote entziehen. Insbesondere wird die Forderung nach einer verpflichtenden staatlichen Altersverifikation für die Nutzung digitaler Kommunikationsräume abgelehnt.

Begründung

Die Forderungen nach einem gesetzlichen Mindestalter von 16 Jahren für soziale Medien (wie sie verschiedentlich erhoben werden) verletzen fundamentale Verfassungsgrundsätze:
1. Verletzung des Elternrechts (Art. 6 Abs. 2 GG):
Nach dem Grundgesetz ist die Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern. Ein staatliches Pauschalverbot untergräbt diese Erziehungshoheit. Es obliegt den Eltern, die individuelle Reife ihres Kindes zu beurteilen und den Umgang mit digitalen Medien zu begleiten. Der Staat darf dieses Recht nicht durch bevormundende Verbote ersetzen.
2. Eingriff in die Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG):
Jugendliche sind eigenständige Grundrechtsträger. Der Zugang zu sozialen Netzwerken dient heute nicht nur der Unterhaltung, sondern ist ein zentraler Raum für Information, politische Bildung und sozialen Austausch. Ein Totalverbot für unter 16-Jährige beschneidet das Recht, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten, in unverhältnismäßiger Weise.
3. Unverhältnismäßigkeit der Mittel:
Anstatt repressive Verbote einzuführen, die eine flächendeckende Überwachungsinfrastruktur (Altersverifikation) erfordern würden, muss der Fokus auf der Förderung von Medienkompetenz und technischem Jugendschutz (z.B. durch Betriebssystem-Einstellungen) liegen. Die Freiheit der Bürger – auch der jungen Bürger – darf nicht zugunsten eines vermeintlichen Schutzes geopfert werden, der die Erziehungsverantwortung der Familien zerstört.
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die liberale Grundordnung zu wahren und von Verboten abzusehen, die in den Kernbereich der familiären Privatsphäre eingreifen.

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