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Petition 194986

Namens- /Personenstandsänderung

Eintragung des bisherigen Geburtsnamens als Künstlername im Personalausweis nach Eheschließung vom 09.02.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Eintragung des bisherigen Geburtsnamens als Künstlername im Personalausweis nach Eheschließung gefordert.

Begründung

Ich bitte darum, die rechtlichen Voraussetzungen dahingehend zu ändern bzw. klarzustellen, dass Künstlerinnen und Künstler nach einer Eheschließung und einer damit verbundenen Namensänderung das Recht haben, ihren bisherigen Geburtsnamen als Künstlernamen offiziell im Personalausweis und Reisepass eintragen zu lassen.

Viele Kunstschaffende üben ihre berufliche Tätigkeit über Jahre oder Jahrzehnte unter ihrem Geburtsnamen aus und haben unter diesem Namen ihre öffentliche Bekanntheit, ihre berufliche Identität sowie ihren wirtschaftlichen Wert aufgebaut. Wenn eine Künstlerin im Zuge einer Eheschließung den Familiennamen ihres Ehepartners annimmt, entsteht derzeit häufig eine Diskrepanz zwischen ihrem bürgerlichen Namen und ihrem etablierten Künstlernamen. Dies kann zu rechtlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Nachteilen führen, etwa bei Vertragsabschlüssen, Veröffentlichungen, Ausstellungen, Förderanträgen oder internationaler Tätigkeit.

Zwar besteht bereits die Möglichkeit, einen Künstlernamen unter bestimmten Voraussetzungen in Ausweisdokumente eintragen zu lassen, doch fehlt eine klare und einheitliche gesetzliche Regelung, die ausdrücklich anerkennt, dass der frühere Geburtsname, unter dem eine künstlerische Tätigkeit dauerhaft und nachweislich ausgeübt wurde, auch nach einer Eheschließung als Künstlername fortgeführt werden kann.

Ich fordere daher:
1. Die ausdrückliche Anerkennung des früheren Geburtsnamens als zulässigen Künstlernamen nach Eheschließung, sofern dieser nachweislich zur Ausübung einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit verwendet wurde.
2. Die Möglichkeit, diesen Künstlernamen auf Antrag in amtliche Ausweisdokumente eintragen zu lassen.
3. Eine bundesweit einheitliche Verwaltungspraxis, um Willkür und Unsicherheit bei der Eintragung zu vermeiden.

Diese Regelung würde die künstlerische Freiheit, die Berufsausübungsfreiheit sowie die Gleichstellung von Kunstschaffenden stärken und der Lebensrealität vieler Künstlerinnen und Künstler gerecht werden.

Ich bitte Sie daher, mein Anliegen zu prüfen und entsprechende gesetzliche oder verwaltungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

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