Text der Petition
Wie auf selbstgenutztes Wohneigentum sollten auch auf die Mieteinnahmen einer (einzigen) eigenen vermieteten Immobilie keine Sozialabgaben und keine Einkommensteuern erhoben werden. Damit wäre eine wirtschaftliche Gleichstellung zwischen der Selbstnutzung und einer Vermietung hergestellt.
Begründung
Wohneigentum kann einen sicheren Beitrag zur Absicherung im Alter darstellen, egal ob als selbstgenutzter oder als vermieteter Wohnraum. Entweder wird dadurch die eigene Unterbringung gesichert, oder eine Mieteinnahme erwirtschaftet, die zur Finanzierung einer Mietwohnung an anderer Stelle verwendet werden kann.
In der Realität unterscheiden sich beide Alternativen finanziell aber ganz wesentlich, denn nur das selbstgenutzte Wohneigentum bleibt frei von Sozialabgaben und Einkommensteuer, wogegen bei vermietetem Eigentum diese Abgaben auf die Mieteinnahmen berechnet werden und die Einnahmen deutlich schmälern. Die Vermietung von Wohneigentum (und Anmietung neuen Wohnraums an anderer Stelle) stellt also keine wirtschaftlich vergleichbare Alternative zur Selbstnutzung des Wohneigentums dar. Warum?
Sofern nur eine einzige Immobilie im Eigentum vorhanden ist, die nicht selbst bewohnt, sondern vermietet ist, sollten keine Sozialabgaben und Einkommensteuern auf die Mieteinnahmen dieser Immobilie veranschlagt werden. Damit würde die wirtschaftliche Vergleichbarkeit von Selbstnutzung und Vermietung hergestellt.