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Petition 195052

Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen

Einführung eines Knochengesundheits-Präventionspakets als Regelleistung der GKV für Brustkrebspatientinnen vom 11.02.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass für Brustkrebspatientinnen unter antihormoneller Therapie ein Knochengesundheits-Präventionspaket als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt wird. Dieses soll mindestens eine leitliniengerechte Knochendichtemessung (DXA) sowie eine regelmäßige Bestimmung des Vitamin-D-Spiegels umfassen, um das durch die Therapie erhöhte Risiko für Osteopenie, Osteoporose und Frakturen wirksam zu reduzieren.

Begründung

Antihormonelle Therapien – darunter Aromatasehemmer und teilweise Tamoxifen – sind ein zentraler Bestandteil der Behandlung von hormonrezeptorpositivem Brustkrebs. Gleichzeitig ist wissenschaftlich eindeutig belegt, dass diese Therapieformen das Risiko für erheblichen Knochenverlust, Osteopenie, Osteoporose und osteoporotische Frakturen deutlich erhöhen. Der Effekt ist insbesondere bei Aromatasehemmern ausgeprägt und kann bereits innerhalb der ersten Therapiejahre auftreten.

Nationale und internationale onkologische Leitlinien empfehlen deshalb ausdrücklich eine regelmäßige Überwachung der Knochengesundheit durch:
1. DXA-Knochendichtemessungen, um frühzeitige Veränderungen zu erkennen und therapeutisch gegensteuern zu können,
2. regelmäßige Bestimmungen des Vitamin-D-Spiegels, da Vitamin-D-Mangel ein wesentlicher Risikofaktor für Knochenabbau und Frakturen ist und bei Patientinnen unter Antihormontherapie besonders häufig vorkommt.

Trotz dieser evidenzbasierten Empfehlungen sind diese Untersuchungen derzeit nicht verbindlich in den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen verankert. Viele Patientinnen müssen die Kosten selbst tragen, obwohl das Risiko durch die Therapie verursacht wird und eine leitliniengerechte Prävention ohne finanzielle Hürden möglich sein sollte.

Unterlassene oder verspätete Diagnostik kann zu schweren Folgeschäden führen, darunter eingeschränkte Mobilität, chronische Schmerzen, Verlust an Lebensqualität und hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem durch Frakturen und stationäre Behandlungen. Eine frühzeitige Erkennung und Behandlung von Osteopenie oder Osteoporose ist medizinisch eindeutig sinnvoll und ökonomisch vorteilhaft.

Die Aufnahme eines Knochengesundheits-Präventionspakets in den Leistungskatalog der GKV ist daher ein wichtiger Schritt, um eine leitliniengemäße, präventive und faire Versorgung für alle Patientinnen sicherzustellen. Antihormonell behandelte Brustkrebspatientinnen sollten nicht durch private Zusatzkosten belastet werden, wenn diese Maßnahmen klar empfohlen, medizinisch notwendig und volkswirtschaftlich sinnvoll sind.

Aus diesen Gründen wird der Deutsche Bundestag gebeten, die Knochendichtemessung und die Vitamin-D-Spiegelbestimmung als Regelleistungen bei antihormonell behandelten Brustkrebspatientinnen gesetzlich zu verankern.

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