Text der Petition
Mit der Petition wird eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes des Bundesministerium des Inneren gefordert. Gemäß 6.1.3.4 darf "allein" der Elternteil einen Pass beantragen, bei frm ein Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Damit wird das gemeinschaftliche Sorgerecht beider Eltern eklatant missachtet.
Begründung
Es gibt keinen sinnvollen Grund, warum nicht auch der andere Elternteil, bei Vorlage einer Zustimmungserklärung des Elternteils mit dem gewöhnlichen Aufenthaltsort der Kinder beantragen kann. Ein solche Möglichkeit der Beantragung durch beider Elternteile stände im Einklang mit der Idee des gemeinschaftlichen Sorgerechts. In Verbindung mit der Tatsache das ca. 80% der Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt bei der Mutter haben (Quelle Studie DIW Parental Separation), benachteiligt die Vorschrift eindeutig Personen männlichen Geschlechts. Gemäß Artikel 3 hat der Staat die Pflicht auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Die Durchführungsverordnung des Passgesetzes zementiert Nachteile von Männer gegenüber Frauen. Das Durchführungsgesetz ermöglicht dem Elternteil mit gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder (zu 80% Frauen) völlig ohne Information des gemeinschaftlich sorgeberechtigten Elternteils einen Reisepass für die Kinder zu beantragen und leistet damit dem Kindesentzug ins Ausland Vorschub, während der anderen Elternteil noch nicht mal mit Zustimmung Pass beantragen darf.