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Petition 195175

Straftaten gegen das Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit

Eltern-Kind-Entfremdung als Form psychischer Gewalt gegen Kinder unter Strafe stellen vom 14.02.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird die Schaffung eines Straftatbestandes gefordert, der die sogenannte Eltern-Kind-Entfremdung als Form psychischer Gewalt gegen Kinder unter Strafe stellt. Zudem sollen Gerichte und Jugendämter zur Deeskalation verpflichtet werden, familienerhaltende Maßnahmen und Mediation sollen gestärkt werden und die Fortbildung von Fachkräften soll verbindlich geregelt werden.

Begründung

Wenn Kinder allein vor Entscheidung stehen hat der Schutz versagt. Kinder haben ein grundlegendes Recht auf Beziehungen, Bindung, Stabilität und Kontinuität zu beiden Elternteilen sowie zu weitern wichtigen Bezugspersonen, sofern keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die vorsätzliche und nachhaltige Entfremdung eines Kindes von einem Elternteil oder von dessen Familie stellt ein schweren Eingriff in die seelische Entwicklung des Kindes dar. In der familiengerichtlichen Praxis zeigt sich dass Umgangsausschlüsse oder Kontaktabbrüche teils vorschnell befürwortet oder hingenommen werden. Dies betrifft nicht nur Trennungskinder, sondern auch Pflegekinder sowie Kinder in stationären Einrichtungen, bei denen familiäre Beziehungen häufig ohne ausreichende kindzentrierte Einzelfallprüfung dauerhaft unterbrochen werden.
Wir fordern daher:
1. Die Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes, der vorsätzliche und nachhaltige Eltern-Kind-Entfremdung unter Strafe stellt, sofern das Kindeswohl erheblich beeinträchtigt wird.
2. Eine klare gesetzliche Definition, die strafwürdiges Verhalten von alltäglich elterlichen Konflikten abgrenzt.
3. Die verpflichtende Einholung fachlich fundiert kindlich Gutachten, bevor ein längerfristiger oder dauerhafter Umgangsausschluss angeordnet oder befürwortet wird.
4. Klare fachlich Mindeststandards für Verfahrensbeistände, insbesondere hinsichtlich Qualifikation, Zeitumfang und tatsächlicher kindzentrierter Anhörung.
5. Keine Befürwortung von Umgangsausschlüssen allein auf Grundlage einzelner Gerichtstermine oder unvollständiger Erkenntnisse.
6. Die ausdrückliche Einbeziehung von Pflege - und Heimkindern bei der Prüfung familiärer Bindung auch zu Großeltern und die keine Bindung aufbauen durften.
7. Den Vorrang bindungserhaltender und deeskalierender Maßnahmen vor dauerhaften Kontaktabbrüchen.
Alle Personen, die vorsätzlich an einer Eltern-Kind-Entfremdung beteiligt sind, diese aktiv unterstützen, dulden oder ohne fachlich fundierte Grundlage befürworten, sollen hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden, sofern dadurch das Kindeswohl erheblich verletzt wird und keine rechtfertigenden Schutzgründe vorliegen.
Kinder dürfen nicht zum Objekt von Verfahrensvereinfachung oder Konfliktvermeidung werden. Entscheidungen mit lebenslangen Auswirkungen erfordern eine sorgfältige, fachlich fundierte und konsequent kindzentrierte Prüfung. Kinder haben Recht auf Beziehungen, Bindung, Stabilität und Würde.

Wir bitten den Deutschen Bundestag, diese Petition zu prüfen und die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen einzuleiten.

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