Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 195260

Aufenthaltsgesetzliche Regelungen

Aufenthaltstitel für erwerbstätige, selbstversorgende Personen ohne formale Berufsqualifikation vom 16.02.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird die Schaffung eines Aufenthaltstitels für erwerbstätige, selbstversorgende Personen ohne formale Berufsqualifikation gefordert.

Begründung

Wir bitten den Deutschen Bundestag, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die es erwerbstätigen und wirtschaftlich selbstständigen Personen ermöglicht, von einem temporären Schutzstatus (§24 AufenthG) in einen regulären Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit zu wechseln, auch wenn keine formale oder anerkannte Berufsqualifikation vorliegt.

Betroffen sind Personen, die:
• sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten,
• seit längerer Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind,
• ihren Lebensunterhalt sowie den ihrer Familie vollständig aus eigenem Einkommen bestreiten,
• keine Sozialleistungen beziehen,
• Steuern und Sozialabgaben zahlen,
• jedoch die Voraussetzungen der §§18a oder 18b AufenthG nicht erfüllen.

Der Status nach §24 AufenthG ist zeitlich befristet und bietet keine langfristige Perspektive, obwohl eine tatsächliche Integration in den Arbeitsmarkt erfolgt ist. Dies schafft Rechtsunsicherheit für Arbeitnehmer, Familien und Arbeitgeber.

Vorschlag:
Einführung eines eigenständigen Aufenthaltstitels oder einer Sonderregelung zur Erwerbstätigkeit ohne formale Qualifikation bei nachgewiesener wirtschaftlicher Selbstständigkeit, insbesondere bei:
• gültigem Arbeitsvertrag,
• Einkommen oberhalb des Existenzminimums (inkl. Familie),
• bestehender Krankenversicherung,
• gesichertem Wohnraum,
• mehrmonatiger oder mehrjähriger Beschäftigung in Deutschland,
• Verzicht auf Sozialleistungen.

Begründung:
Eine solche Regelung stärkt die Integration, sichert Arbeitskräfte, entlastet die Sozialkassen und schafft Rechtssicherheit.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben