Text der Petition
Mit der Petition wird eine Änderung im Sozialgesetzbuch Achtes Buch dahingehend gefordert, dass ein bundesweites, staatlich betriebenes digitales Echtzeit-Belegungsregister für stationäre und teilstationäre Einrichtungen verpflichtend eingeführt wird. Einrichtungen sollen freie Plätze innerhalb von 24 Stunden aktualisieren und frei gewordene Plätze spätestens nach fünf Werktagen wieder als verfügbar ausweisen.
Begründung
Die derzeitige Praxis der Platzsuche in der Kinder- und Jugendhilfe ist vielfach durch telefonische Einzelabfragen geprägt. Jugendämter müssen in Krisen- und Inobhutnahmesituationen Einrichtungen bundesweit kontaktieren, um freie Plätze zu ermitteln.
Diese Vorgehensweise führt zu:
erheblichem Zeitverlust durch Telefonketten
zusätzlicher administrativer Belastung der Jugendämter
Verzögerungen in akuten Krisensituationen
potenzieller Kindeswohlgefährdung bei fehlender schneller Unterbringung
Im Zeitalter fortschreitender Verwaltungsdigitalisierung ist es nicht sachgerecht, dass zentrale Steuerungsinformationen zur Platzverfügbarkeit nicht transparent und in Echtzeit abrufbar sind.
Unterschiedliche digitale Reifegrade der Länder führen zudem zu regionalen Ungleichheiten bei der Vermittlung geeigneter Hilfen.
Lösung:
Ein bundesweit einheitliches, staatlich betriebenes Online-Register soll:
ausschließlich aggregierte Kapazitätsdaten erfassen (keine personenbezogenen Daten),
Jugendämtern in Echtzeit Einsicht in verfügbare Plätze ermöglichen,
Einrichtungen zur Aktualisierung innerhalb von 24 Stunden verpflichten,
frei gewordene Plätze spätestens nach fünf Werktagen wieder als verfügbar ausweisen.
Das Register dient ausschließlich der Transparenz und beschleunigten Vermittlung und greift nicht in die fachliche Einzelfallentscheidung ein.