Text der Petition
Mit der Petition wird eine gesetzliche Erweiterung der elektronischen Gesundheitskarte zur Speicherung von Überweisungen und Verordnungen gefordert.
Begründung
Mit dieser Petition wird der Deutsche Bundestag gebeten, die gesetzlichen Grundlagen sowie die Telematikinfrastruktur so anzupassen, dass auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) künftig auch ärztliche und fachärztliche Überweisungen, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie weitere medizinische Anordnungen digital gespeichert und abgerufen werden können.
Die aktuelle Rechtslage erlaubt diese Speicherung nicht. Dadurch entstehen Medienbrüche, Informationsverluste und unnötige Bürokratie. Eine Erweiterung der eGK würde die Versorgungskontinuität verbessern, Patientinnen- und Patientenrechte stärken und die digitale Gesundheitsinfrastruktur effizienter, transparenter und wirtschaftlicher gestalten.
Eine gesetzliche Erweiterung der eGK würde die digitale Gesundheitsinfrastruktur sinnvoll weiterentwickeln und im Einklang mit den Zielen des Gesetzgebers stehen, insbesondere:
• Stärkung der Patientinnen- und Patientenrechte
• Verbesserung der Versorgungsqualität und Transparenz
• Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz im Gesundheitswesen
• Reduktion administrativer Belastungen
Durch die digitale Speicherung von Überweisungen und Verordnungen auf der eGK könnten behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer jederzeit auf aktuelle, vollständige und verlässliche Informationen zugreifen. Dies würde die Versorgung sicherer, schneller und koordinierter machen.
Wir bitten den Deutschen Bundestag daher, die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen und die Telematikinfrastruktur entsprechend weiterzuentwickeln, um die elektronische Gesundheitskarte zu einem vollwertigen Instrument moderner, digitaler Gesundheitsversorgung auszubauen.