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Petition 195980

Betriebsverfassung

Grundsätzlich öffentliche Sitzungen des Betriebsrats für die Beschäftigten des Betriebs vom 05.03.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dahingehend zu ändern, dass Sitzungen des Betriebsrats grundsätzlich öffentlich für die Beschäftigten des Betriebs stattfinden.
Die Öffentlichkeit soll ausgeschlossen werden können, wenn personenbezogene Angelegenheiten einzelner Beschäftigter, schutzwürdige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder andere vertrauliche Sachverhalte Gegenstand der Beratung sind.

Begründung

Der Betriebsrat ist das einzige betriebliche Gremium, dessen Mitglieder unmittelbar von der Belegschaft in einer geheimen und demokratischen Wahl bestimmt werden. Dennoch finden seine Sitzungen nach der derzeitigen Regelung grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Diese Praxis steht in einem Spannungsverhältnis zum demokratischen Charakter der Betriebsratswahl. Für viele Beschäftigte ist nur schwer nachvollziehbar, wie Entscheidungen innerhalb des Betriebsrats zustande kommen und welche unterschiedlichen Positionen im Gremium vertreten werden.

In der parlamentarischen Demokratie gilt dagegen seit jeher der Grundsatz der Öffentlichkeit der Beratungen. Dieser Grundsatz gilt auf allen politischen Ebenen – von kommunalen Vertretungen über Landesparlamente bis hin zum Deutscher Bundestag.

Demokratisch gewählte Gremien sollten grundsätzlich öffentlich beraten.

Öffentliche Beratungen ermöglichen Transparenz, stärken das Vertrauen in demokratische Institutionen und machen Entscheidungsprozesse nachvollziehbar. Dieser Grundsatz sollte auch für die Arbeit von Betriebsräten gelten, da sie demokratisch gewählte Vertretungen der Beschäftigten sind.

Gleichzeitig müssen sensible Angelegenheiten weiterhin vertraulich behandelt werden können. Dazu gehören insbesondere personenbezogene Themen einzelner Beschäftigter sowie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Für solche Fälle soll der Betriebsrat weiterhin die Möglichkeit haben, die Öffentlichkeit auszuschließen.

Eine solche Regelung würde Transparenz und demokratische Nachvollziehbarkeit stärken, ohne berechtigte Interessen von Beschäftigten oder Unternehmen zu beeinträchtigen.

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