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Petition 196036

Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen

Antikörpertherapie auch ohne verpflichtende Chemotherapie bei Her2+ Brustkrebs im Frühstadium vom 06.03.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die umgehende Aufnahme in den Leistungskatalog der Krankenkassen und damit Änderung der Leitlinien und Umsetzungsmöglichkeit durch Onkologie: Antikörpertherapie (Trastuzumab) auch ohne verpflichtende Chemotherapie bei Her2+ Brustkrebs im Frühstadium! Wahlmöglichkeit und medizinische Selbstbestimmung der Patientinnen sicher stellen!

Begründung

Die PHERGain-Studie aus Mai 2024 (veröffentlicht im renommierten Medizinjournal "Lancet") hat bewiesen, dass es keinen Nachteil durch kontrollierten Verzicht auf Chemotherapie bei Her2+ Brustkrebs im frühen Stadium gibt. Der Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner e.V. (BDN) betont die Bedeutung der qualitativ hochwertigen Studie und bat um zügige Aufnahme in den Leistungskatalog der Krankenkassen.
Patientinnen im frühen Stadium, die weder befallene Lymphknoten noch andere ersichtliche Metastasen im Körper haben, können aktuell nur an die sinnvolle Antikörpertherapie kommen, indem sie gezwungen werden sich einer gekoppelten Chemotherapie zu unterziehen.
Bei Her2+ Tumoren hängt das Krebswachstum zu einem großen Teil von der Aktivierung des Rezeptors ab. Daher kann eine Therapie mit Antikörpern das Tumorwachstum in vielen Fällen effektiv unterdrücken. Die Antikörper bringen auch das Immunsystem gegen den Tumor in Stellung, so dass Krebsherde in einigen Fällen sogar ganz verschwinden. (nur mit Antikörpern, ganz ohne Chemo!)
Die 3-Jahres-Überlebensrate der Patientinnen nur mit Antikörpern ist identisch mit denen mit Chemotherapie und damit exzellent.
Jeder 3. Patientin könnte eine belastende Chemotherapie mit Nebenwirkungen wie Übelkeit, Erschöpfung, Fatigue, Haarausfall, Entzündungen der Mundschleimhaut, Neuropathien und/oder Blutarmut erspart werden.
Zudem wird mit dem aktuellen Vorgehen den Patientinnen jegliche Selbstbestimmung und Eigenverantwortung abgesprochen, eine Chemotherapie wird aufgezwungen und die lebensrettende Antikörpertherapie verweigert wenn man die Chemotherapie ablehnt!
Vermutlich wird mit dem bisherigen Vorgehen sogar gegen die im Grundrecht verankerte medizinische Selbstbestimmung verstoßen.
Auch die Krankenkassen dürften eine deutliche Kostenersparnis erfahren, da sowohl die Kosten für Chemotherapien als auch Folgekosten für Therapien der Nebenwirkungen der Chemotherapie deutlich geringer ausfallen dürften.

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