Text der Petition
Mit der Petition wird eine Prüfung gefordert, ob in Deutschland Fahrzeuge durch geringe technische Änderungen von Personenkraftwagen (M1) zu leichten Nutzfahrzeugen (N1) umklassifiziert werden, obwohl sie konstruktiv weiterhin einem Pkw entsprechen.
Begründung
Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2019/631 verbindliche Grenzwerte für die durchschnittlichen CO₂-Emissionen von Fahrzeugflotten eingeführt. Diese Regelung unterscheidet zwischen Personenkraftwagen (Kategorie M1) und leichten Nutzfahrzeugen (Kategorie N1).
In der Praxis können Fahrzeuge mit vergleichsweise geringen Änderungen – etwa durch Entfernen einer Sitzreihe oder Einbau einer Trennwand – als N1-Fahrzeuge zugelassen werden, obwohl sie technisch weitgehend einem Pkw entsprechen.
Da beide Fahrzeugklassen innerhalb der CO₂-Flottenregulierung getrennt bewertet werden, kann eine solche Umklassifizierung die statistische Zuordnung von Fahrzeugen beeinflussen und damit die Wirksamkeit der Regulierung beeinträchtigen.
Ein Beispiel für Fahrzeugplattformen mit sowohl Pkw- als auch Nutzfahrzeugvarianten sind Hochdachkombis.
Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob entsprechende Umschlüsselungen in Deutschland stattfinden und ob die Anwendung der europäischen Klassifizierungsregeln in der Verwaltungspraxis ausreichend klar und einheitlich ist.