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Petition 196120

Aufgaben auf See

Schaffung einer einheitlichen deutschen Küstenwache als Bundesbehörde zum Schutz der Nord- und Ostsee vom 07.03.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird die Schaffung einer einheitlichen deutschen Küstenwache als Bundesbehörde zum Schutz der Nord- und Ostsee gefordert.

Begründung

Deutschland verfügt trotz seiner langen Küstenlinie und seiner sicherheitspolitischen Abhängigkeit von Nord- und Ostsee über keine einheitliche Küstenwache, sondern über einen Verbund aus Bundespolizei See, Zoll, Fischereischutz und verschiedenen Landesbehörden. Diese Struktur ist historisch gewachsen, aber den heutigen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Die sicherheitspolitische Lage hat sich durch Sabotageakte gegen Unterwasserinfrastruktur, hybride Bedrohungen, zunehmenden Schiffsverkehr, Umweltgefahren und internationale Verpflichtungen grundlegend verändert. Für diese Aufgaben braucht es eine zentrale, klar geführte Bundesorganisation mit einheitlichen Einsatzregeln, moderner Technik und durchgehender Führungsverantwortung.

Die Kernaufgaben einer Bundesküstenwache sind eindeutig bundesstaatliche Aufgaben: Schutz kritischer maritimer Infrastruktur wie Pipelines, Datenkabel und Offshore–Windparks; Gefahrenabwehr in der Ausschließlichen Wirtschaftszone; seegestützte Überwachung und Durchsetzung deutschen und internationalen Rechts; Unterwasseraufklärung mit Sensorik, Drohnen und autonomen Systemen; Bekämpfung maritimer Kriminalität und internationaler Bedrohungen; Havarie- und Großschadensmanagement; sowie der Betrieb eines nationalen maritimen Lagebilds. Diese Aufgaben erfordern eine einheitliche Führung, abgestimmte Einsatzmittel und eine klare Verantwortlichkeit, die der heutige Verbund nicht leisten kann.

Die Wasserschutzpolizeien der Länder erfüllen wichtige Aufgaben im Nahbereich: Kontrolle kleiner Boote, Überwachung von Schwimmerbereichen, Hafenpolizei, Umweltdelikte und Unfallaufnahme. Diese Tätigkeiten sollen vollständig in Landeshand bleiben. Für die Sicherheit auf See sind sie jedoch weder ausgerüstet noch zuständig. Ihre seegängigen Komponenten können – nach dem Vorbild der Bayerischen Grenzpolizei – organisatorisch neu geordnet und in die Bundesküstenwache integriert werden, ohne die Länderhoheit über ihre originären Aufgaben zu beeinträchtigen. Dadurch entsteht eine klare Trennung: Die Länder sichern den unmittelbaren Küsten- und Binnenbereich, während der Bund die sicherheitspolitisch relevanten Seeaufgaben übernimmt.

Eine einheitliche Bundesküstenwache schafft klare Führungsstrukturen, einheitliche Ausbildung und Technik, schnellere Reaktionszeiten und eine deutlich höhere Wirksamkeit bei der Gefahrenabwehr. Sie stärkt die maritime Sicherheit Deutschlands, schützt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und gewährleistet die Funktionsfähigkeit zentraler Infrastruktur. Angesichts der wachsenden Bedeutung maritimer Räume ist eine solche Reform überfällig. Zudem ermöglicht eine zentrale Bundesbehörde eine bessere Koordination mit internationalen Partnern und eine effizientere Nutzung moderner Technologien, was angesichts der zunehmenden globalen Herausforderungen im maritimen Raum von entscheidender Bedeutung ist. Die Bündelung der Kompetenzen und Ressourcen auf Bundesebene schafft zudem Synergien.

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