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Petition 196340

Tierseuchenbekämpfung

Pflicht zur serologischen Untersuchung über ausreichenden Impfschutz für alle gewerblichen Junghennenaufzüchter vom 12.03.2026

Text der Petition

Der Petent fordert eine gesetzliche Verpflichtung für alle gewerblichen Junghennenaufzüchter dahingehend, dass vor der Abgabe von Tieren an Dritte (Hobbyhalter, mobile Ställe, Erzeugerbetriebe) ein serologischer Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Newcastle Disease (ND) zu erbringen ist.

Begründung

Begründung

1. Das Problem der "Scheinsicherheit"
Die derzeitige Praxis sieht vor, dass Aufzüchter die durchgeführten Impfungen im Bestandsbuch dokumentieren. In der Praxis führt die Verabreichung über das Trinkwasser jedoch oft zu ungleichmäßigen Ergebnissen. Faktoren wie Wasserqualität, Biofilme in Leitungen oder mangelnde Vitalität einzelner Tiere können dazu führen, dass ein signifikanter Prozentsatz der Herde keinen ausreichenden Schutz aufbaut.

2. Risikoübertragung auf die Endhalter
Wenn mobile Hühnerställe oder Privatpersonen Junghennen beziehen, verlassen sie sich auf die Impfbescheinigung. Ist der Titer jedoch zu niedrig, schleppen sie unwissentlich "schutzlose" Tiere in eine Region ein. Bricht dort die Seuche aus, haften oft die Halter oder die benachbarten Betriebe gehen aufgrund der Sperrzonen in den Konkurs, während der eigentliche Verursacher (der Aufzüchter mit mangelhaftem Impfmanagement) meist straffrei bleibt.

3. Technischer Hintergrund: Der HI-Test
Um die Wirksamkeit der Impfung zu garantieren, ist der Hämagglutinationshemmungstest (HI-Test) das Standardverfahren.
vorausgesetzt. Ohne diesen labortechnischen Nachweis ist jede Bescheinigung über eine erfolgte Impfung lediglich ein "Beleg über eine Tätigkeit", aber kein "Beleg über einen Erfolg".

Zertifizierte Titer-Prüfung vor Ausstallung: Gesetzliche Pflicht für Aufzüchter, für jede Verkaufs-Charge eine repräsentative Stichprobe (Blutproben) im Labor untersuchen zu lassen.

Transparenzpflicht (Impf-Zertifikat 2.0): Jede Junghennen-Lieferung muss von einem Laborbefund begleitet werden, der den durchschnittlichen Titer-Wert der Herde bestätigt. Ohne diesen Befund gilt das Tier rechtlich als "nicht ordnungsgemäß geimpft".

Haftung des Aufzüchters: Wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Herde trotz Impfbescheinigung zum Zeitpunkt der Auslieferung keine schützenden Antikörper aufwies, muss der Aufzüchter für daraus resultierende Folgeschäden (Sperrzonenkosten) haftbar gemacht werden können.

Zentrale Datenbank für Titer-Ergebnisse: Erfassung der Titer-Werte durch die Veterinärämter, um "Schwarze Schafe" unter den Aufzuchtbetrieben schneller identifizieren zu können.

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