Text der Petition
Mit der Petition wird eine rentenrechtliche Gleichstellung von Pflichtdiensten gefordert: Einführung eines Bonus-Systems für Wehr- und Zivildienstleistende analog zur „Mütterrente“
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Zeiten des geleisteten Grundwehr- und Zivildienstes rentenrechtlich deutlich höher zu bewerten. Analog zur Systematik der „Mütterrente“ sollen für diese Pflichtdienste zusätzliche Entgeltpunkte gewährt werden. Dies gilt insbesondere für die Jahrgänge, die von der ursprünglichen, deutlich längeren Dienstzeit (bis zu 20 Monate) und den damit verbundenen Nachteilen beim Berufsstart betroffen waren.
Gerechtigkeitslücke schließen: Anerkennung langjähriger Pflichtdienste
Mit dieser Petition fordere ich eine Korrektur der rentenrechtlichen Bewertung von Pflicht-diensten. Während die „Mütterrente“ für Geburten vor 1992 die Sorgearbeit in der Familie würdigt, fehlt eine adäquate Honorierung für den Dienst am Staat.
Zentrale Argumente:
•Überproportionale Dienstdauer: Der Zivildienst war als Ersatzdienst konzipiert und dauerte ursprünglich erheblich länger als der Wehrdienst. In den 1980er Jahren wurde die Dauer sogar auf 20 Monate verlängert.
•Strukturelle Benachteiligung beim Berufsstart: Viele junge Männer, die wie ich bereits mit 16 Jahren eine Lehre begannen, erhielten nach Abschluss (mit 18/19 Jahren) aufgrund der anstehenden Einberufung keine Vollzeitverträge. Die Arbeitgeber scheuten das Risiko der 20-monatigen Abwesenheit. Diese staatlich verursachten Brüche in der Erwerbsbiografie führen bis heute zu geringeren Rentenanwartschaften.
•Musterung und Ungewissheit: Lange Verfahren und Einstufungen (z. B. T5 / bedingt tauglich) blockierten junge Männer oft über Monate auf dem Arbeitsmarkt, da keine Planungssicherheit bestand.
•Fehlende Ausgewogenheit: Die Dienstpflicht wurde erst 2011 offiziell ausgesetzt. Es ist nicht vermittelbar, warum Sorgearbeit in der Erziehung (Mütterrente) mit zusätzlichen Rentenpunk-ten belohnt wird, während der Full-Time-Einsatz im Zivildienst (oft in der Pflege oder Behin-dertenhilfe) oder Wehrdienst nicht in ähnlicher Form honoriert wird.
Fazit: Wer 15, 18 oder gar 20 Monate seines Lebens vollumfänglich in den Dienst der Allge-meinheit gestellt hat, darf im Alter nicht durch eine geringere Rente bestraft werden. Ich fordere eine Anerkennung dieser Lebensleistung durch zusätzliche Rentenpunkte