Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, eine gesetzliche Regelung in Ergänzung zu § 45 SGB V zu schaffen, die es ermöglicht, dass der andere Elternteil oder ersatzweise ein naher Angehöriger eine bezahlte Freistellung („Betreuungskrank“) erhält, wenn der hauptsächlich betreuende Elternteil erkrankt ist und eine anderweitige Betreuung nicht erfolgt.
Begründung
Eltern tragen täglich Verantwortung für ihre Kinder – auch dann, wenn sie selbst krank sind. Doch genau hier besteht eine gravierende Lücke im deutschen Sozial- und Arbeitsrecht: Wird ein Elternteil krank, gibt es keinen klaren Anspruch darauf, dass eine andere Bezugsperson bezahlt freigestellt wird, um die Kinder zu betreuen. Das führt dazu, dass der betreuende Elternteil die Kinder krank betreuen muss und sich nicht seiner Erholung widmen kann.
Bestehende Regelungen greifen zu kurz. Der Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist an enge Voraussetzungen geknüpft und in der Praxis oft schwer durchsetzbar. Auch § 616 BGB bietet keine verlässliche Lösung, da er häufig arbeitsvertraglich ausgeschlossen ist. Für viele Familien bedeutet das: Krank sein ist keine Option.
Die Realität ist, dass Eltern sich trotz Krankheit weiter um ihre Kinder kümmern müssen – mit Risiken für die eigene Gesundheit, die Genesung und letztlich auch für die Kinder.
Besonders hart trifft dies Alleinerziehende. Aber auch in Familien mit zwei Elternteilen fehlt eine klare gesetzliche Grundlage, um kurzfristig und unkompliziert Betreuung sicherzustellen.
Diese Lücke muss geschlossen werden.
Eine gesetzliche Regelung zur bezahlten Freistellung („Betreuungskrank“) würde:
Familien in Ausnahmesituationen entlasten
die Gesundheit von Eltern schützen
die Versorgung von Kindern sicherstellen
und echte Gleichberechtigung im Familienalltag fördern
Es ist Zeit, die Lebensrealität von Familien ernst zu nehmen und eine Lösung zu schaffen, die im Krankheitsfall wirklich trägt.