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Petition 196686

Tierzucht

Verbot des Imports, Verkaufs und Vertriebs von Pelzprodukten in Deutschland vom 18.03.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, den Import, Verkauf und Vertrieb von Pelzprodukten in Deutschland zu verbieten. Ein solches Verbot dient dem Schutz von Tieren, entspricht ethischen Tierschutzstandards und schafft klare Rechtsgrundlagen für Handel und Zoll. Bei Zuwiderhandlungen sollen Bußgelder verhängt werden, deren Einnahmen der Staatskasse zufließen und z. B. Tierschutzprogrammen zugutekommen.

Begründung

Ein Verbot von Pelzprodukten ist verfassungs‑ und völkerrechtskonform und kann – ähnlich wie etwa das EU‑Importverbot bestimmter tierischer Produkte – auf dem staatlichen Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit beruhen (Art. 20a GG, Tierschutz als Staatsziel). Es schafft klare, einheitliche Regeln für Handel, Zoll, Einzelhandel und Verbraucher*innen und beugt der Umgehung bereits bestehender tierschutzrechtlicher Verbote durch Import vor.

Globale und europäische Entwicklungen zeigen, dass ein Wandel bereits im Gang ist: Zahlreiche europäische Staaten – darunter Belgien, Österreich, Frankreich und Großbritannien – haben die Zucht von Pelztieren verboten oder entsprechende Farmen geschlossen, weil diese Praxis mit systematischem Leid der Tiere verbunden ist. In Norwegen beispielsweise sind Pelzfarmen bis 2025 vollständig geschlossen worden. 
Die Pelzindustrie – auch außerhalb der Zucht – ist in den letzten Jahren erheblich geschrumpft: Laut unabhängigen Statistiken gingen weltweit die Tötungszahlen von Pelztierfarmen innerhalb eines Jahrzehnts um etwa 85 % zurück, und auch in Europa sank die Zahl der für Pelz getöteten Tiere mächtig. 

Darüber hinaus zeigen Daten aus dem Vereinigten Königreich, dass auch nach einem Verbot der Zucht weiterhin Pelzprodukte im Wert von mehreren zehn Millionen Pfund jährlich importiert werden, was weiterhin Millionen Tiere betrifft. 

Ein Import‑ und Verkaufsverbot adressiert diese Lücke und sorgt dafür, dass Deutschland nicht nur tierschutzrechtlich konsistent handelt, sondern ein Zeichen für humane und moderne Standards setzt. Dabei ist ein solches Verbot – wie frühere WTO‑Entscheidungen klarstellten – vereinbar mit internationalen Handelsregeln, sofern es sachlich begründete ethische Ziele verfolgt.
Die vorgeschlagenen Bußgelder bei Verstößen schaffen nicht nur Durchsetzungsanreize, sondern generieren auch Einnahmen für die Staatskasse.

Insgesamt würde ein solches Gesetz helfen, das unnötige, vermeidbare Leid von Tieren zu beenden, die legislative Kohärenz beim Tierschutz zu verbessern und Deutschland als Vorreiter für ethische und nachhaltige Mode zu positionieren.

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