Text der Petition
Mit der Petition wird die Anpassung des Hauptuntersuchungsintervalls für Kraftfahrzeuge mit Saisonkennzeichen (sechs Monate) von derzeit zwei auf vier Jahre gefordert.
Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit reiche ich eine Petition ein mit dem Ziel, das gesetzlich vorgeschriebene Intervall der Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge mit Saisonkennzeichen, deren Betriebszeitraum auf sechs Monate im Jahr begrenzt ist, von derzeit zwei Jahren auf vier Jahre zu verlängern.
**Begründung:**
1. **Geringere tatsächliche Nutzung**
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen werden lediglich für einen begrenzten Zeitraum von sechs Monaten pro Jahr genutzt. Dies entspricht im Vergleich zu ganzjährig zugelassenen Fahrzeugen einer deutlich reduzierten Betriebsdauer und in der Regel auch einer geringeren Fahrleistung. Der technische Verschleiß fällt entsprechend niedriger aus.
2. **Unverhältnismäßigkeit der aktuellen Regelung**
Das derzeitige HU-Intervall von zwei Jahren berücksichtigt nicht die tatsächliche Nutzungsintensität dieser Fahrzeuge. Saisonfahrzeuge unterliegen somit faktisch einer strengeren Prüfquote im Verhältnis zu ihrer Nutzung als ganzjährig betriebene Fahrzeuge.
3. **Entlastung der Fahrzeughalterinnen und -halter**
Eine Verlängerung des HU-Intervalls würde die Halterinnen und Halter finanziell entlasten und bürokratischen Aufwand reduzieren, ohne dabei die Verkehrssicherheit wesentlich zu beeinträchtigen.
4. **Erhalt historischer und saisonal genutzter Fahrzeuge**
Viele Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind Liebhaberfahrzeuge oder werden besonders pfleglich behandelt. Eine Anpassung der Prüffrist würde deren Erhalt fördern und unnötige Belastungen vermeiden.
5. **Vergleich mit tatsächlichem Risiko**
Es liegen keine belastbaren Hinweise vor, dass saisonal genutzte Fahrzeuge ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen. Eine Verlängerung des Prüfintervalls erscheint daher sachlich gerechtfertigt.
**Forderung:**
Ich fordere den Deutschen Bundestag auf, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen dahingehend anzupassen, dass für Kraftfahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen von maximal sechs Monaten ein Hauptuntersuchungsintervall von vier Jahren gilt.
Hilfsweise sollte geprüft werden, ob eine nutzungsabhängige Regelung (z. B. auf Basis von Fahrleistung oder tatsächlichen Betriebsmonaten) eingeführt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Albert Karl
Waldstrasse 25
19.03.2026