Text der Petition
Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass nach Ablauf eines Jahres gesetzliche Krankenkassen zu viel bezahlte und insbesondere über den Höchstsätzen der Beitragsbemessungsgrenze liegende Beitragszahlungen eines Versicherten automatisch und ohne Antrag des Versicherten zurückzahlen müssen.
Begründung
Gesetzliche Krankenkassen bieten umfassenden Versicherungsschutz in Krankheits- und Pflegefällen. Im Rahmen dieser Solidargemeinschaft gibt es u.a. eine Versicherungspflicht aber in Form der Beitragsbemessungsgrenze auch eine Beitragsobergrenze, die für alle Versicherten gilt.
Gesetzliche Krankenkassen haben ein etabliertes Verfahren für die Rückerstattung zuviel oder doppelt bezahlter Krankenkassenbeiträge. Nach Ablauf eines Jahres können auf dem Antragsweg und unter Nachweis aller Einkommensnachweise zu viel gezahlte Beträge zurückerstattet werden.
Dieses Verfahren wird - aus Sicht des Petitionsstellers - ungerechtfertigt auch auf Zahlungen oberhalb der Höchstsätze der Beitragsbemessungsgrenze angewandt.
In bestimmten Fälllen und in der Regel in einer Kombination aus mehreren Renten und Einkommen kann es zu einer Überzahlung kommen, d.h. der Versicherte zahlt jeden Monat mehr Krankenkassenbeiträge ein, als er nach den Höchstsätzen der Beitragsbemessungsgrenze zahlen müsste (wie z.B., wenn die Beiträge nur aus einem Einkommen abgeführt werden). Diese Überzahlung wird von den Krankenkassen nicht bestritten und diese verweisen auch in diesem Fall auf den Antragsweg.
Die Krankenkassen wissen aber sehr genau, welche Beiträge im Kalenderjahr eingegangen sind und können unmittelbar feststellen, wenn die Grenze der Höchstbeträge überschritten wurde. Das Festhalten an dem Antragsweg für diese Überzahlungen ist ein Form ungerechtfertigter Bereicherung, denn es sind Beträge, die den Krankenkassenb objektiv nicht zustehen. Es ist auch anzunehmen, dass nicht alle Versicherungsnehmer sich dieser Antragsregelung bewusst sind. Und es wäre interessant - auch für die Bewertung dieser Petition - eine Größenordnung zu haben, welcher Betrag jährlich bei den Krankenkassen aus diesen Überzahlungen verbleibt.
Es ist aus Sicht des Petitionsstellers auch nicht erklärlich, warum ein Antrag mit Einkommensnachweisen erklärt werden muss, wenn man lediglich die Beiträge zurückhaben will, die nach dem objektiven Kriterien der Beitragsbemessungsgrenze zuviel bezahlt wurden.
Deswegen sollen gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet werden, ihren Versicherten Beiträge, die innerhalb eines Kalenderjahres oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt wurden, automatisch zurückzuerstatten.