Text der Petition
Mit der Petition wird eine gesetzliche Festlegung gefordert, dass die Freistellungsregelungen für die Schwerbehindertenvertretung im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Bereits ab 50 schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten ist eine vollständige Freistellung sicherzustellen. Ab 25 Beschäftigten muss eine regelmäßige Teilfreistellung verbindlich gewährleistet werden.
Begründung
Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind heute deutlich umfangreicher als früher.
Neben Beratung und Vertretung fallen zeitintensive Tätigkeiten wie Dokumentation, Beteiligungsverfahren, betriebliche Begehungen und komplexe Gespräche an.
Die derzeitigen Freistellungsregelungen werden diesem tatsächlichen Arbeitsaufwand nicht mehr zeitgemäß.
Im Vergleich zu anderen betrieblichen Gremien bestehen strukturelle Nachteile in der Ausstattung und zeitlichen Entlastung.
Eine Anpassung ist notwendig, um eine wirksame Interessenvertretung sicherzustellen und Benachteiligungen zu vermeiden.