Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass digitale Dienstleistungen nicht ausschließlich über Smartphone-Apps zugänglich sind. Anbieter sollen verpflichtet werden, einen gleichwertigen, barrierefreien Zugang über Webbrowser bereitzustellen.
Begründung
Petition: Recht auf geräteunabhängige digitale Teilhabe – Stoppt den App-Zwang
Gegenstand
Gesetzliche Verpflichtung für Anbieter digitaler Dienste, neben mobilen Apps einen funktionsgleichen, barrierefreien Browser-Zugang bereitzustellen.
Begründung
Die „App-Only“-Strategie vieler Dienstleister erzeugt strukturelle Hürden für die digitale Inklusion und widerspricht dem European Accessibility Act (EAA) sowie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Marktentwicklungen wie eingeschränkte Inhaltserstellung im Web oder fehlende Web-Vertragsverwaltung belegen diese Exklusion.
1. Barrierefreiheit und Inklusion
Ergonomie: Nutzer mit motorischen oder visuellen Einschränkungen benötigen Desktop-Systeme (große Displays, Tastatur, Maus). Die Beschränkung auf kleine Smartphone-Displays erschwert komplexe Aufgaben wie die Inhaltsbearbeitung oder Vertragsprüfung erheblich.
Technischer Ausschluss: Menschen ohne aktuelles Smartphone oder mit begrenztem Speicher werden faktisch von zentralen Diensten abgeschnitten. Diese indirekte Benachteiligung trifft besonders ältere Menschen und Geringverdiener.
2. Sicherheit und Autonomie (2FA)
Single-Device-Abhängigkeit: Die Kopplung von Zugang und Freigabe (2FA) auf demselben Gerät schränkt die Kanaltrennung ein. Bei Defekt oder Verlust des Smartphones droht ein vollständiger digitaler Lockout. Nutzer benötigen zwingend geräteunabhängige Alternativen (z. B. Hardware-Token, Chip-TAN, WebAuthn).
3. Ökologische Nachhaltigkeit
Softwareinduzierte Obsoleszenz: Ressourcenintensive Apps zwingen Nutzer zum vorzeitigen Hardware-Austausch, da Speicherplatz und Betriebssysteme nicht mehr ausreichen. Browserbasierte Dienste sind ressourceneffizienter, verlängern die Geräte-Lebensdauer und reduzieren Elektroschrott.
Forderungen
Funktionsparität: Verpflichtende Bereitstellung barrierefreier, browserbasierter Zugänge, die Apps funktional gleichgestellt sind.
Verbot von App-Zwang: Dienste der Daseinsvorsorge, Finanzwesen, Telekommunikation und marktstarke Plattformen dürfen Kernfunktionen nicht exklusiv an Apps binden.
Geräteunabhängige Sicherheit: Anbieter müssen mindestens ein zusätzliches, smartphone-unabhängiges Verfahren zur starken Authentifizierung bereitstellen.
Ressourceneffizienz: Förderung von Web-Standards, um die Nutzbarkeit auf älterer Hardware zu sichern und softwarebedingte Obsoleszenz zu stoppen.
Fazit
Digitale Teilhabe darf nicht vom Besitz eines aktuellen Smartphones abhängen. Eine nachhaltige und inklusive Infrastruktur benötigt geräteunabhängige Zugangswege für alle Bürger.