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Petition 197206

Zwangsvollstreckung

Neuregelung des Pfändungsschutzes zur Sicherstellung vorrangiger Wohn- und elementarer Versorgungskosten vom 26.03.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird eine gesetzliche Neuregelung des Pfändungsschutzes zur Sicherstellung vorrangiger Wohn- und elementarer Versorgungskosten gefordert. Die gesetzlichen Regelungen zum Pfändungsschutzkonto sind dahingehend zu ändern, dass Kreditinstitute verpflichtet werden, existenzsichernde Wohnkosten vorrangig aus dem pfändungsfreien Guthaben auszuführen.

Begründung

Hierzu soll ein gesetzlich verankerter Vorrang insbesondere für folgende Zahlungen geschaffen werden: - Miete einschließlich Nebenkosten, - Darlehensraten für selbstgenutzte Immobilien, sowie laufende, für die Bewohnbarkeit notwendige Nebenkosten (insbesondere Energieversorgung, Wasser, Abwasser und kommunale Entsorgungsleistungen). Begründung: Beim Pfändungsschutzkonto kommt es häufig vor, dass trotz Guthabens Mieten, Immobilienraten einschl. Nebenkosten (Strom, Gas, Müllabfuhr) von der Bank nicht bezahlt werden, weil kein Vorrang besteht. Ergebnis: Rückstände ohne Zahlungsunwillen – die Folge Kündigung, Zwangsvollstreckung ins Wohneigentum, elementare Versorgungssperren und Wohnungsverlust. Ich fordere einen gesetzlichen Vorrang für wohnungsbezogene Zahlungen. Das Pfändungsschutzkonto dient dem Schutz des Existenzminimums. In der praktischen Anwendung zeigt sich jedoch eine erhebliche Schutzlücke. Derzeit besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Kreditinstitute, existenzsichernde Zahlungen wie Miete, Immobilienfinanzierungsraten oder notwendige elementare Versorgungsleistungen vorrangig auszuführen. In der Folge kommt es häufig vor, dass entsprechende Lastschriften oder Überweisungen nicht bedient werden. Dies betrifft auch Eigentümer selbstgenutzter Immobilien, da sich deren Wohnkosten nicht nur aus Darlehensraten, sondern ebenso wie bei den Mieten zusätzlich aus laufenden Nebenkosten wie Energieversorgung, Wasser, Abwasser und Müllentsorgung zusammensetzen. Werden diese Zahlungen allerdings im Rahmen des Pfändungsschutzes von der Bank nicht geleistet, drohen bereits vor einer möglichen Zwangsvollstreckung ins Wohneigentum noch konkrete Versorgungssperren (z. B. Strom- oder Gassperren), die auch die Bewohnbarkeit der Immobilie unmittelbar beeinträchtigen. Die Folge all dessen ist, dass trotz vorhandener Zahlungsbereitschaft und ausreichender Mittel Zahlungsrückstände entstehen, die zu: - Kündigung von Mietverhältnissen, - Fälligstellung von Immobiliendarlehen, - elementaren Versorgungssperren sowie letztlich zum Verlust der Wohnung oder des Eigenheims führen können. Damit trägt die derzeitige Ausgestaltung des Pfändungsschutzkontos in der Praxis dazu bei, Wohnungslosigkeit zu begünstigen. Angesichts steigender Zahlen wohnungsloser Menschen in Deutschland (in Berlin sind es bereits mehr als 50000) ist es erforderlich, den Schutz von Wohnraum und elementarer Versorgung ausdrücklich in das Pfändungsschutzrecht einzubeziehen. Eine gesetzliche Priorisierung der wohnungsbezogenen Zahlungen würde sicherstellen, dass der Pfändungsschutz seinen Zweck erfüllt und nicht unbeabsichtigt zur Unbewohnbarkeit aufgrund von Versorgungssperren und zum Verlust von Wohnraum führt.

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