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Petition 197309

Betreuungsrecht

Überprüfung der Sachkundeanforderungen für Berufsbetreuer nach der Betreuungsrechtsreform vom 27.03.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Überprüfung der Sachkundeanforderungen für Berufsbetreuer nach der Betreuungsrechtsreform gefordert.

Begründung

Mit Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform 2023 wurden neue Anforderungen an die Registrierung beruflicher Betreuer eingeführt.

Ziel der Reform war es, die Qualität der rechtlichen Betreuung zu sichern. In der praktischen Umsetzung zeigt sich jedoch, dass die aktuellen Sachkundeanforderungen für viele fachlich qualifizierte Personen eine erhebliche Zugangshürde darstellen.

Aus der Perspektive der Praxis ergeben sich insbesondere folgende Problemlagen:

- vorhandene Qualifikationen werden nur sehr eingeschränkt anerkannt
- umfangreiche berufliche Erfahrungen im Sozial- und Verwaltungsrecht werden kaum berücksichtigt
- notwendige Sachkundemodule verursachen erhebliche Kosten
- gleichzeitig besteht bundesweit ein deutlicher Mangel an Berufsbetreuern

Ich selbst verfüge über ein Diplom in Verwaltungsbetriebswirtschaft, langjährige Berufserfahrung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie umfangreiche Kenntnisse im Sozialrecht, insbesondere im Bereich des SGB IX und des Rentenrechts aus meiner Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung. Zudem bin ich seit mehreren Jahren ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht und Sozialgericht und arbeite aktuell als Amtsvormünderin.

Trotz dieser Qualifikationen wird lediglich ein einzelnes Sachkundemodul anerkannt, sodass zahlreiche weitere kostenintensive Module absolviert werden müssen.

Vor dem Hintergrund des erheblichen Betreuermangels erscheint es sachlich nicht nachvollziehbar, dass vorhandene einschlägige Qualifikationen und berufliche Erfahrungen nur in sehr begrenztem Umfang berücksichtigt werden.

Ich bitte den Deutschen Bundestag daher zu prüfen,

- ob einschlägige Studienabschlüsse im Verwaltungs-, Sozial- oder Rechtsbereich stärker anerkannt werden können,
- ob berufliche Praxiserfahrung im Sozialrecht bei den Sachkundeanforderungen berücksichtigt werden sollte,
- ob für qualifizierte Fachkräfte verkürzte oder alternative Qualifizierungswege geschaffen werden können.

Ziel sollte es sein, einerseits eine hohe Qualität der rechtlichen Betreuung zu gewährleisten, gleichzeitig jedoch unnötige Zugangshürden abzubauen und dem bestehenden Fachkräftemangel im Betreuungswesen entgegenzuwirken.

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