Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die sicherstellen, dass für Versicherte mit verbindlich abgeschlossenen Vorruhestands- oder Altersteilzeitvereinbarungen keine Versorgungslücken oder höheren Rentenabschläge entstehen, falls das gesetzliche Renteneintrittsalter angehoben wird.
Begründung
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der rentennahen Jahrgänge (1972 und älter) schließen derzeit Vorruhestandsvereinbarungen oder Verträge zur Altersteilzeit auf Grundlage betrieblicher Sozialpläne oder Tarifverträge ab. Diese Vereinbarungen sind mit festen Laufzeiten versehen und orientieren sich strikt an der aktuell geltenden gesetzlichen Renteneintrittsregelung (insbesondere der Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren).
Die zeitliche Dringlichkeit verdeutlicht folgende Beispielrechnung:
Betriebliche Rahmenregelungen sehen oft eine maximale Laufzeit von sieben Jahren vor (z. B. im Vorruhestand oder im Blockmodell der Altersteilzeit). Dieser Zeitraum endet zwingend zum frühestmöglichen Renteneintritt gemäß Auskunft der Deutschen Rentenversicherung. Bei 45 Beitragsjahren ist dies aktuell mit 63 Jahren möglich.
Da solche Verträge oft bereits 18 Monate vor Beginn rechtsverbindlich unterzeichnet werden, sind Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1971/1972 bereits heute unmittelbar von dieser Planungsunsicherheit betroffen.
Existenzbedrohende Folgen einer Rentenverschiebung:
Sollte es zu einer Anhebung des Renteneintrittsalters kommen, entstehen für die Betroffenen unlösbare Probleme:
Kein Zugang zu Sicherungssystemen:
Da diese Vereinbarungen die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt beenden, besteht im Falle einer Rentenverschiebung zumeist kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Erhöhung der Rentenabschläge:
Die aktuelle Regelung der Abschläge (0,3 % pro Monat, bis zu 14,4 %) stellt bereits heute eine maximale finanzielle Belastung dar. Eine Verschiebung der Altersgrenzen würde ohne Vertrauensschutz die Anzahl der Abschlagsmonate erhöhen und die lebenslange Rente zusätzlich mindern.
Verzehr der Altersvorsorge:
Um die künstlich entstandene Lücke ohne Einkommen zu überbrücken, müsste die mühsam aufgebaute private Altersvorsorge vorzeitig aufbrauchen werden. Das führt zu einer zusätzlichen Rentenlücke im Alter.
Dies betrifft Menschen mit einer Beitragsleistung von 45 Jahren und mehr, die ihr Leben lang die Solidargemeinschaft getragen haben. Ein nachträglicher Eingriff in diese festen Vertragskonstrukte untergräbt die Planungssicherheit massiv.
Es ist daher erforderlich, einen klaren Vertrauensschutz für betroffene Jahrgänge zu gewährleisten, der sowohl den Renteneintrittstermin als auch die maximale Höhe der Abschläge umfasst.
Diese Fakten müssen in der anstehenden Rentenreform unbedingt Berücksichtigung finden, um sozialen Unfrieden und unverschuldete Altersarmut bei den betroffenen Jahrgängen zu verhindern!