Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 197523

Unterhaltsrecht (Kinder)

Reformierung des Unterhaltsrechts vom 30.03.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird die Reformierung des Unterhaltsrechts gemäß §§ 1601 ff. BGB sowie der Anwendung der Düsseldorfer Tabelle gefordert. Angesichts stark gestiegener Lebenshaltungs-, Miet-, Energie- und Kraftstoffkosten sollen insbesondere der Selbstbehalt auf mindestens 2.000 Euro angehoben, Nebeneinkünfte teilweise geschützt, untere Einkommen entlastet sowie Transparenz, Auskunftspflichten und Altersgrenzen für Unterhaltszahlungen überprüft werden.

Begründung

Das deutsche Unterhaltsrecht basiert auf §§ 1601 ff. BGB und wird in der Praxis maßgeblich durch die Düsseldorfer Tabelle konkretisiert.

In den vergangenen Jahren haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland erheblich verändert. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist die Inflation insbesondere seit 2021 deutlich gestiegen, mit überdurchschnittlichen Preissteigerungen bei Energie, Lebensmitteln und alltäglichen Ausgaben.

Auch die Wohnkosten haben sich nach Daten der Bundesbank sowie verschiedener Wohnungsmarktberichte in vielen Regionen deutlich erhöht. Mietausgaben stellen für viele Haushalte inzwischen den größten Kostenblock dar.

Zusätzlich unterliegen Kraftstoffpreise erheblichen Schwankungen. Nach Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt lagen die Preise zeitweise deutlich über dem langjährigen Durchschnitt, was insbesondere Pendler stark belastet.

Der notwendige Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige liegt derzeit bei etwa 1.450 Euro monatlich (Leitlinien der Oberlandesgerichte zur Düsseldorfer Tabelle). Dieser Betrag soll sicherstellen, dass Unterhaltspflichtige ihren eigenen Lebensunterhalt decken können.

Vor dem Hintergrund der genannten Kostenentwicklungen wird von vielen Betroffenen die Auffassung vertreten, dass dieser Betrag die realen Lebenshaltungskosten nicht mehr angemessen widerspiegelt.

Daher wird vorgeschlagen:

– Anhebung des Selbstbehalts auf mindestens 2.000 Euro monatlich
– automatische Anpassung an die Preisentwicklung (Inflation)
– Überprüfung der sozialen Ausgewogenheit der Düsseldorfer Tabelle, insbesondere für niedrige Einkommensgruppen
– teilweiser Schutz von Nebeneinkünften (z. B. 50 % Anrechnungsfreiheit)

Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Dauer der Unterhaltspflicht. Nach geltendem Recht kann eine Unterhaltspflicht über die Volljährigkeit hinaus bestehen, insbesondere während Ausbildung oder Studium.

Vor diesem Hintergrund wird angeregt zu prüfen:

– ob Altersgrenzen klarer definiert und angepasst werden sollten
– ob die Eigenverantwortung volljähriger Kinder früher stärker berücksichtigt werden kann

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Regelungen zur Auskunftspflicht gemäß § 1605 BGB zu überprüfen. Während Unterhaltspflichtige umfassende finanzielle Angaben machen müssen, wird in der öffentlichen Diskussion teilweise mehr Transparenz hinsichtlich der Verwendung von Unterhaltsleistungen gefordert.

Ziel der Petition ist eine sachliche und ausgewogene Reform des Unterhaltsrechts, die sowohl das Wohl der Kinder als auch die wirtschaftliche Realität der Unterhaltspflichtigen berücksichtigt.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben