Text der Petition
Mit der Petition wird die gesetzliche Einführung einer verpflichtenden stenografischen oder audiovisuellen Dokumentation familiengerichtlicher Verhandlungen sowie der Hilfeplangespräche gefordert, durch entsprechende Änderungen im Verfahrensrecht der Familiengerichte und in den gesetzlichen Grundlagen der Jugendhilfe.
Begründung
Begründung
Familiengerichtliche Verfahren und Hilfeplangespräche greifen in verfassungsrechtlich geschützte Rechte von Kindern und Eltern ein. Trotz ihrer erheblichen Tragweite werden diese Abläufe derzeit weder stenografisch noch audiovisuell dokumentiert, sodass der tatsächliche Verlauf, die Inhalte der Aussagen und die Entscheidungsgrundlagen nicht objektiv nachvollzogen werden können.
Dieser Zustand widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip, schwächt die Effektivität von Rechtsmitteln und eröffnet Raum für intransparente, nicht überprüfbare Entscheidungsmechanismen. Eine verpflichtende Dokumentation stellt einen Mindeststandard in Verfahren vergleichbarer rechtlicher Bedeutung dar.
Vor dem Hintergrund europäischer historischer Erfahrungen, in denen fehlende Dokumentation und unzureichende Kontrolle staatlicher Eingriffe zu systemischen Fehlentwicklungen führten, sind klare, überprüfbare Dokumentationsstandards ein notwendiges Schutzinstrument gegen die Wiederholung solcher Mechanismen.
Daher wird die Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Aufzeichnung familiengerichtlicher Verhandlungen und Hilfeplangespräche gefordert.