Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Bundesregierung eine klare und konsequente Ablehnung der Todesstrafe auch gegenüber Israel öffentlich vertritt, sich aktiv auf EU-Ebene für eine gemeinsame Position einsetzt und diplomatische Maßnahmen zur Wahrung der Menschenrechte prüft. Menschenrechte müssen unabhängig vom jeweiligen Staat einheitlich angewendet werden.
Begründung
Die Todesstrafe stellt einen fundamentalen Eingriff in das Recht auf Leben dar und widerspricht den grundlegenden Prinzipien der Menschenrechte. Deutschland setzt sich international seit Jahren für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein und vertritt diese Position als zentralen Bestandteil seiner Außenpolitik.
Mit dem Beschluss eines Gesetzes zur Einführung bzw. Ausweitung der Todesstrafe in Israel entsteht eine Situation, die eine klare und glaubwürdige Reaktion erfordert. Eine selektive Anwendung von Menschenrechtsprinzipien – je nach Staat oder politischer Beziehung – untergräbt die internationale Glaubwürdigkeit Deutschlands und schwächt langfristig den Einsatz für Menschenrechte weltweit.
Gerade weil Deutschland eine besondere historische Verantwortung trägt, ist eine konsistente Haltung umso wichtiger. Diese Verantwortung darf nicht dazu führen, dass grundlegende menschenrechtliche Prinzipien relativiert oder unterschiedlich angewendet werden.
Eine klare Positionierung bedeutet nicht die Aufkündigung von Beziehungen, sondern ist Ausdruck einer wertebasierten Außenpolitik. Deutschland hat die Möglichkeit und die Verantwortung, sich sowohl bilateral als auch auf europäischer Ebene für die Einhaltung grundlegender Menschenrechte einzusetzen.
Diese Petition fordert daher keine einseitigen Sanktionen, sondern eine klare, nachvollziehbare und konsequente Haltung der Bundesregierung sowie eine aktive Rolle Deutschlands innerhalb der Europäischen Union, um eine gemeinsame Position zu erreichen.
Menschenrechte gelten universell – ohne Ausnahmen.