Text der Petition
Mit der Petition wird eine gesetzliche Änderung dahingehend gefordert, dass Finder von Waffen und Munition, die diese unverzüglich zur Polizei bringen, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Begründung
Nach geltendem deutschen Waffenrecht ist bereits der Transport von Munition oder Waffen ein erlaubnispflichtiger Umgang. Bürgerinnen und Bürger, die solche Gegenstände zufällig finden und sie gutgläubig zur Polizei bringen, erfüllen damit objektiv einen Straftatbestand. Aufgrund des Legalitätsprinzips (§ 152 Abs. 2 StPO) müssen Polizei und Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten, selbst wenn der Finder erkennbar kooperativ handelt. So entstehen Verfahren gegen Personen, die weder Gefahr geschaffen noch Unrecht begangen haben, sondern zur öffentlichen Sicherheit beitragen wollten. Diese Verfahren binden Polizei und Justiz, obwohl kein strafwürdiges Verhalten vorliegt. Zugleich entsteht bei den Betroffenen der Eindruck, dass loyales Verhalten nicht anerkannt wird. Dies kann das Vertrauen in staatliche Institutionen beeinträchtigen und dazu führen, dass Funde künftig nicht mehr gemeldet werden. Damit wird der Zweck des Waffenrechts – die sichere Kontrolle von Waffen und Munition – geschwächt. In der rechts- und sozialwissenschaftlichen Literatur wird dieses Spannungsfeld als Problem der „Responsibilisierung“ beschrieben. Michel Foucault hat gezeigt, dass moderne Staaten Verantwortung zunehmend an Bürger delegieren, ohne immer klare oder realistische Handlungsoptionen bereitzustellen. Genau dies geschieht hier: Bürger sollen zur Gefahrenabwehr beitragen, geraten aber durch ihr kooperatives Verhalten in strafrechtliche Risiken. Eine solche Konstellation erzeugt Unsicherheit und mindert die Bereitschaft zur Mitwirkung. Mehrere europäische Staaten mit vergleichbarer Sicherheitskultur haben dieses Problem bereits gelöst. In Österreich ist der Transport gefundener Waffen und Munition zur Polizei ausdrücklich erlaubt, sofern der Finder unverzüglich handelt. Gutgläubige Finder werden dort nicht strafrechtlich verfolgt. Die Schweiz privilegiert den Transport zur Polizei als zulässigen Zweck; auch hier entsteht keine Strafbarkeit. Die Niederlande kennen ein Finderprivileg und bieten zusätzlich einen polizeilichen Abholservice an, der den Transport durch Privatpersonen überflüssig macht. Im Vereinigten Königreich existieren Good‑Samaritan‑Regelungen, die sicherstellen, dass Personen, die Waffen oder Munition melden und abgeben, nicht bestraft werden.
Diese Modelle zeigen, dass eine rechtssichere, bürgerfreundliche und sicherheitsorientierte Lösung möglich ist, ohne das Schutzniveau des Waffenrechts zu senken. Für Deutschland bietet sich insbesondere eine Orientierung an Österreich und der Schweiz an, da diese Rechtsordnungen ähnliche Strukturen und Sicherheitsstandards aufweisen. Eine gesetzliche Klarstellung könnte durch eine Ergänzung des § 12 WaffG erfolgen, die den Transport gefundener Waffen oder Munition zur Polizei erlaubnisfrei stellt. Alternativ oder ergänzend könnte ein Strafaufhebungs- oder Schuldaufhebungsgrund geschaffen werden, der sicherstellt, dass gutgläubige Finder nicht bestraft werden.