Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die Lebensmittelkennzeichnung grundlegend zu reformieren. Zutaten sind verpflichtend in Klarsprache mit Funktionsangabe auszuweisen. Eine einheitliche, produktübergreifende Nährwertampel ist einzuführen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist differenziert durch Abfülldatum oder produktspezifische Angaben zu ersetzen, um Transparenz zu schaffen und Lebensmittelverschwendung wirksam zu reduzieren.
Begründung
Die derzeitige Lebensmittelkennzeichnung ist formal korrekt, erfüllt jedoch ihren eigentlichen Zweck nicht mehr: Sie informiert nicht verständlich, sondern erschwert bewusste Kaufentscheidungen. Verbraucher müssen Zutatenlisten entschlüsseln, statt sie direkt zu verstehen. Das ist nicht akzeptabel.
Zutaten sind weiterhin in absteigender Reihenfolge anzugeben, jedoch verpflichtend in Klarsprache und ergänzt um ihre jeweilige Funktion. Es muss klar erkennbar sein, ob eine Zutat der Süßung, Stabilisierung, Haltbarkeit, Farbgebung oder der Streckung dient. Nur so entsteht echte Transparenz.
Darüber hinaus ist eine einheitliche, produktübergreifende Nährwertkennzeichnung einzuführen. Die bisherige Vergleichbarkeit innerhalb einzelner Produktgruppen ist unzureichend. Einzelwerte müssen für alle Produkte gleich bewertet werden, um echte Vergleichbarkeit zu schaffen.
Dabei darf sich die Bewertung nicht auf wenige negative Faktoren beschränken. Neben Zucker, Salz sowie gesättigten und ungesättigten Fetten sind weitere Nährwerte einzubeziehen, um ein ausgewogenes Gesamtbild zu ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Eiweiß, Ballaststoffe sowie komplexe Kohlenhydrate. Während hohe Zucker-, Salz- und gesättigte Fettwerte klar negativ zu bewerten sind, können Eiweiß und Ballaststoffe positiv berücksichtigt werden. Die Differenzierung zwischen einfachen und komplexen Kohlenhydraten trägt zusätzlich zu einer sachgerechten Bewertung bei.
Die konkreten Grenzwerte sowie die Zuordnung zu den jeweiligen Ampelfarben sind einheitlich und wissenschaftlich fundiert festzulegen, sodass für alle Lebensmittel dieselben Bewertungsmaßstäbe gelten. Nur so wird eine verlässliche und nachvollziehbare Orientierung für Verbraucher geschaffen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Überarbeitung des Mindesthaltbarkeitsdatums. Dieses führt in seiner jetzigen Form zu Fehlinterpretationen und unnötiger Entsorgung genießbarer Lebensmittel.
Künftig ist differenziert zu kennzeichnen: Für leicht verderbliche Produkte bleibt ein Verbrauchsdatum bestehen. Für haltbare und verarbeitete Lebensmittel wird ein Abfülldatum eingeführt, ergänzt durch den Hinweis, dass sich Geschmack und Qualität im Laufe der Zeit verändern können. Produkte ohne relevante Verderblichkeit, wie Salz, Zucker oder trockene Grundnahrungsmittel, benötigen keine zeitliche Begrenzung.
Zusätzliche Hinweise zu veränderten Verarbeitungseigenschaften, etwa bei Mehl, können sinnvoll ergänzt werden.
Diese Reform stärkt die Eigenverantwortung der Verbraucher, schafft echte Transparenz und reduziert Lebensmittelverschwendung. Sie ersetzt eine Kennzeichnung, die häufig verwirrt, durch ein System, das verständlich, differenziert und alltagstauglich ist.