Text der Petition
Der Bundestag wird aufgefordert, das Einwilligungsprinzip bei der Organspende beizubehalten und durch verpflichtende Abfragen bei behördlichen Vorgängen sowie im medizinischen Bereich zu ergänzen. Bürger sollen regelmäßig nach ihrer Spendenbereitschaft gefragt werden. Die Entscheidung ist zu dokumentieren und jederzeit widerrufbar.
Begründung
In Deutschland gilt derzeit das Einwilligungsprinzip bei der Organspende. Eine Organentnahme ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Dieses Prinzip gewährleistet die Selbstbestimmung und ist beizubehalten.
In der Praxis zeigt sich jedoch ein strukturelles Defizit: Ein erheblicher Teil der Bevölkerung trifft keine Entscheidung zur Organspende. Dies geschieht häufig nicht aus bewusster Ablehnung, sondern aus fehlender Auseinandersetzung mit dem Thema. Gleichzeitig besteht ein hoher Bedarf an Spenderorganen.
Um die Zahl dokumentierter Entscheidungen zu erhöhen, ist eine regelmäßige, verpflichtende Abfrage der Spendenbereitschaft erforderlich. Diese sollte nicht nur bei behördlichen Vorgängen erfolgen, wie etwa bei der Beantragung oder Verlängerung von Personalausweisen oder Führerscheinen, sondern auch im medizinischen Bereich.
Insbesondere bei Arztbesuchen und medizinischen Untersuchungen sollte die Frage nach der Organspendebereitschaft standardmäßig gestellt werden. Dies ermöglicht eine niedrigschwellige und wiederkehrende Auseinandersetzung mit dem Thema im Rahmen bestehender Kontakte zum Gesundheitswesen.
Dabei ist sicherzustellen, dass die Entscheidung freiwillig erfolgt. Zustimmung und Ablehnung sind gleichwertig zu behandeln. Ziel ist nicht die Beeinflussung der Entscheidung, sondern deren bewusste Herbeiführung.
Die getroffene Entscheidung ist zu dokumentieren und muss jederzeit widerrufbar sein. Änderungen können sowohl bei weiteren Amtsvorgängen als auch im Rahmen medizinischer Kontakte erfolgen.
Durch diese Kombination aus behördlicher und medizinischer Abfrage wird eine breite Erfassung der Bevölkerung erreicht. Gleichzeitig wird die Entscheidungsquote erhöht, ohne in das Selbstbestimmungsrecht einzugreifen.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die gesamtgesellschaftliche Entlastung. Erfolgreiche Organtransplantationen ermöglichen es vielen Patienten, wieder ein weitgehend normales Leben zu führen. Langfristige und kostenintensive Behandlungen, wie beispielsweise die Dialyse, können dadurch reduziert oder ganz vermieden werden. Dies führt zu einer spürbaren Entlastung des Gesundheitssystems und damit der Solidargemeinschaft.
Diese Maßnahme trägt somit nicht nur zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bei, sondern auch zu einer effizienteren Nutzung gemeinschaftlich finanzierter Ressourcen.
Der Gesetzgeber ist aufgefordert, eine entsprechende Regelung zu schaffen, die das bestehende System sinnvoll ergänzt und die Entscheidungsfindung aktiv unterstützt.