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Petition 198500

Verpackungsverordnung

Weitestgehendes Verbot von Einwegverpackungen im Getränkebereich zur deutlichen Reduzierung von Verpackungsmüll vom 15.04.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird zur deutlichen Reduzierung von Verpackungsmüll gefordert, Einwegverpackungen im Getränkebereich weitgehend zu verbieten, sofern technisch und logistisch geeignete Mehrwegsysteme vorhanden sind. Für Getränke wie Mineralwasser und Softdrinks soll ausschließlich Mehrweg zulässig sein. Ausnahmen gelten nur für Produkte, bei denen Mehrweg derzeit nicht praktikabel ist. Ziel ist die deutliche Reduzierung von Verpackungsmüll.

Begründung

Der zunehmende Verbrauch von Einwegverpackungen stellt eine erhebliche Belastung für Umwelt und Ressourcen dar. Besonders im Getränkebereich existieren für viele Produkte bereits funktionierende Mehrwegsysteme, die jedoch nicht konsequent genutzt werden.

Getränke wie Mineralwasser und Softdrinks werden häufig in Einwegflaschen angeboten, obwohl Mehrwegflaschen technisch und logistisch problemlos einsetzbar sind. Dadurch entstehen große Mengen an vermeidbarem Verpackungsmüll.

Das bestehende Pfandsystem zeigt, dass Rückgabe grundsätzlich funktioniert. Mehrwegflaschen werden gereinigt und erneut verwendet, wodurch Ressourcen geschont und Abfälle reduziert werden. Einwegflaschen hingegen werden nach der Rückgabe überwiegend recycelt oder entsorgt, wodurch weiterhin Abfall entsteht.

Die Ausweitung von Pfandsystemen auf Einwegverpackungen hat daher nicht automatisch zu einer Reduzierung von Müll geführt, sondern teilweise lediglich dessen Verlagerung. Trotz Rückgabe entstehen weiterhin große Mengen an Einwegmaterial.

Ein zusätzlicher Aspekt betrifft die Umsetzung aktueller EU-Vorgaben, insbesondere fest verbundene Verschlüsse bei Einwegflaschen. In der Praxis werden diese häufig entfernt oder beschädigt, wodurch sie getrennt von der Flasche entsorgt werden. Dies führt zu zusätzlichem Streumüll und konterkariert den beabsichtigten Effekt.

Mehrwegsysteme vermeiden diese Problematik von vornherein. Sie sind langlebig, wiederverwendbar und in der Handhabung für Verbraucher etabliert.

Ein Verbot von Einwegverpackungen in Bereichen, in denen Mehrweg praktikabel ist, stellt daher eine wirksame Maßnahme zur Müllvermeidung dar. Ausnahmen sollen nur dort gelten, wo derzeit keine geeigneten Mehrwegsysteme verfügbar sind.

Ein erwartbarer Einwand betrifft den logistischen Aufwand im Handel, insbesondere im Einzelhandel und im Discountbereich. Einwegsysteme werden dort teilweise bevorzugt, da sie geringeren Aufwand bei Rücknahme und Transport verursachen.

Dieser Vorteil darf jedoch nicht zulasten der Umwelt gehen. Bestehende Mehrwegsysteme können durch gesetzliche Vorgaben gestärkt und effizienter organisiert werden. Ziel ist es, ökologische Verantwortung und wirtschaftliche Praktikabilität miteinander zu verbinden.

Der Gesetzgeber ist daher aufgefordert, klare Rahmenbedingungen zu schaffen, die Mehrwegsysteme verbindlich stärken und Einwegverpackungen auf notwendige Ausnahmen beschränken.

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