Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Vergabe der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für Neuanlagen zukünftig an die technische Voraussetzung gekoppelt wird, dass diese über eine automatische, allpolige Trennvorrichtung vom öffentlichen Netz verfügen und im Falle eines Netzausfalls zur Inselbildung sowie zum Schwarzstart fähig sind.
Begründung
1. Erhöhung der nationalen Netzsicherheit (Blackout-Prävention)
Aktuelle Standard-PV-Anlagen schalten sich bei einem Stromausfall bzw. Netzinstabilität automatisch ab. Das führt dazu, dass beim Wiederhochfahren des Netzes durch die Verteilnetzbetreiber (VNB) enorme Lastsprünge entstehen, da alle Haushalte gleichzeitig wieder Strom anfordern. Anlagen mit autarker Inselfähigkeit entlasten das Netz in dieser kritischen Phase, da sie ihre Lasten zunächst selbst versorgen und erst zeitversetzt und synchronisiert wieder zuschalten.
2. Schutz kritischer Infrastruktur und privater Haushalte
Durch die Verpflichtung zur allpoligen Trennung und Schwarzstartfähigkeit wird jeder Prosumer zu einer autonomen Sicherheitszelle. Dies stärkt die zivile Resilienz massiv: Notwendige Geräte (Kommunikation, Kühlung, Wärme) bleiben auch bei großflächigen Störungen lokal betriebsbereit, ohne das öffentliche Netz zu belasten.
3. Nutzung vorhandener Normen ohne Zusatzbürokratie
Die notwendigen technischen Normen (z. B. VDE-AR-N 4105) existieren bereits. Es bedarf keiner neuen Regulierungen, sondern lediglich einer gesetzlichen Bindung im EEG, um diese Technik vom teuren "Zusatzfeature" zum industriellen Standard zu machen.
4. Stärkung von Qualität und Innovation
Eine solche Regelung schützt den Markt vor technologisch minderwertigen Komponenten, die keine Systemverantwortung übernehmen können. Sie fördert den Einbau robuster Leistungselektronik und stärkt damit die technologische Qualität der Infrastruktur in Deutschland.