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Petition 198731

Arzneimittelwesen

Weiterhin Verfügbarkeit von medizinischem Cannabis (Blüten) als erstattungsfähige Leistung der GKV vom 19.04.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird eine gesetzliche Regelung gefordert, die gewährleistet, dass medizinisches Cannabis in Form von Blüten weiterhin als erstattungsfähige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verfügbar bleibt, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt und keine gleichwertige therapeutische Alternative besteht.

Begründung

Medizinisches Cannabis ist für viele Patientinnen und Patienten ein unverzichtbarer Bestandteil ihrer Therapie, insbesondere bei chronischen Schmerzen, neurologischen Erkrankungen oder schweren Begleiterkrankungen. Die Möglichkeit, Cannabisblüten ärztlich verordnet und durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet zu erhalten, stellt für viele Betroffene die einzige wirksame oder verträgliche Behandlungsoption dar.

Eine Einschränkung oder der Ausschluss der Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten würde die Versorgungssituation erheblich verschlechtern. Viele Patientinnen und Patienten wären gezwungen, auf weniger wirksame oder stärker nebenwirkungsbehaftete Medikamente auszuweichen. Dies kann zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, einer geringeren Lebensqualität und im schlimmsten Fall zu Folgekosten für das Gesundheitssystem führen.

Cannabisblüten bieten gegenüber standardisierten Extrakten in bestimmten Fällen therapeutische Vorteile, etwa durch individuell steuerbare Dosierung oder ein breiteres Wirkspektrum. Die Therapieentscheidung sollte daher weiterhin im ärztlichen Ermessen liegen und sich am individuellen Bedarf der Patientinnen und Patienten orientieren.

Zudem würde eine Einschränkung der Kostenübernahme soziale Ungleichheiten verschärfen, da sich viele Betroffene die Therapie privat nicht leisten können. Der Zugang zu einer notwendigen medizinischen Behandlung darf jedoch nicht vom Einkommen abhängen.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die bestehende Regelung zur Erstattungsfähigkeit beizubehalten und die patientenorientierte Versorgung mit medizinischem Cannabis sicherzustellen.

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