Text der Petition
Der Deutsche Bundestag wird gebeten, den Rettungsdienst als eigenständigen medizinischen Leistungsbereich ausdrücklich im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zu verankern und ihn inhaltlich und strukturell von der bislang lediglich ergänzenden Einordnung als „Fahrkosten“ oder Annexleistung zu lösen.
Begründung
Der Rettungsdienst ist ein unverzichtbarer Bestandteil der medizinischen Versorgung der Bevölkerung und übernimmt tagtäglich hochkomplexe medizinische Aufgaben in zeitkritischen Notfallsituationen. In der Versorgungsrealität ist der Rettungsdienst längst weit mehr als ein reiner Transport zum Krankenhaus: Er erbringt qualifizierte medizinische Erstdiagnostik, Notfalltherapie und zunehmend auch erweiterte heilkundliche Maßnahmen.
Trotz dieser zentralen Rolle ist der Rettungsdienst im SGB V bislang nicht als eigenständiger Leistungsbereich definiert, sondern überwiegend mittelbar, insbesondere über Regelungen zu Krankentransporten und Fahrkosten, abgebildet. Diese rechtliche Einordnung wird der tatsächlichen medizinischen Bedeutung des Rettungsdienstes nicht gerecht und führt zu strukturellen, finanziellen und organisatorischen Unsicherheiten.
Die fehlende eigenständige Verankerung erschwert unter anderem:
-eine bundesweit einheitliche Weiterentwicklung der rettungsdienstlichen Versorgung,
-die sachgerechte Finanzierung medizinischer Leistungen des Rettungsdienstes,
-die klare rechtliche Abbildung neuer Versorgungsformen wie z. B. alternativer Versorgungswege, erweiterter Kompetenzen nichtärztlichen Personals oder die Einbindung in sektorenübergreifende Notfallstrukturen.
Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an den Rettungsdienst in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Eine steigende Zahl an Einsätzen, demografische Entwicklungen, Fachkräftemangel sowie die zunehmende Verzahnung mit ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen machen eine moderne, rechtssichere und leistungsbezogene Einordnung erforderlich.
Eine eigenständige Verankerung des Rettungsdienstes im SGB V würde dazu beitragen, die medizinische Notfallversorgung in Deutschland zukunftsfest, transparenter und patientenorientierter auszugestalten. Sie schafft die notwendige Grundlage, um Qualitätsanforderungen, Zuständigkeiten und Finanzierungsregelungen klar und bundesweit einheitlich zu regeln, ohne die föderalen Zuständigkeiten der Länder im Rettungsdienst infrage zu stellen.