Text der Petition
Mit der Petition wird eine strukturelle Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit klarer Durchsetzung durch eine unabhängige Prüf- und Aufsichtsstelle, wirksame Sanktionen bei Pflichtverletzungen, verbindliche Präventions- und Schutzstandards sowie die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gefordert.
Begründung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber*innen in Deutschland, Diskriminierung zu verhindern und Beschäftigte vor Benachteiligung, insbesondere vor sexueller Belästigung, zu schützen. In der Praxis wird dieser Schutz jedoch zu oft nicht wirksam umgesetzt. Das Problem liegt weniger in einer unklaren Gesetzeslage als in einer mangelhaften Durchsetzung. Das AGG ist derzeit vor allem als zivilrechtliches Abwehrrecht ausgestaltet: Betroffene müssen selbst aktiv werden, Fristen einhalten und gegebenenfalls klagen. Dadurch wird der Schutz vor Diskriminierung faktisch auf die Einzelnen verlagert, obwohl gerade sie oft in Abhängigkeitsverhältnissen stehen und Repressalien fürchten müssen.
Nach § 12 AGG sind Arbeitgeber*innen verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu ergreifen. Dazu gehören Prävention, der aktive Schutz vor Übergriffen durch Kolleg*innen, Vorgesetzte oder Dritte sowie die Unterbindung sexueller Belästigung. Hinzu kommt die Pflicht zur Einrichtung funktionsfähiger Beschwerdestellen nach § 13 AGG. Diese Pflichten sind rechtlich verbindlich. Wenn Unternehmen sie nicht kennen oder nicht umsetzen, ist das kein bloßes Versehen, sondern ein Organisationsversagen.
Gerade bei Sexismus und sexueller Belästigung ist eine rein individuelle Rechtsdurchsetzung realitätsfern. Betroffene müssen Vorfälle oft erst rechtlich einordnen, Scham, Angst und mögliche berufliche Nachteile bewältigen und zudem kurze Fristen beachten. Ein Schutzgesetz, das praktisch erst greift, wenn Betroffene selbst den belastenden Weg durch Beschwerde und Klage gehen, schützt nicht ausreichend. Es braucht deshalb verbindliche Strukturen, unabhängige Kontrolle und wirksame Sanktionen.
Hier besteht eine zentrale Lücke: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät und unterstützt, verfügt jedoch nicht über Aufsichts-, Ermittlungs- oder Sanktionsbefugnisse gegenüber Unternehmen. Eine spezialisierte staatliche Prüfstelle, die systematisch kontrolliert, ob Arbeitgeber*innen ihre Pflichten nach dem AGG erfüllen, fehlt bislang. Damit bleiben Verstöße oft folgenlos, solange niemand klagt.
Die Reform ist auch verfassungsrechtlich geboten. Diskriminierung berührt die Menschenwürde und das Gleichheitsgebot. Der Staat hat die Pflicht, effektiven Schutz zu gewährleisten, gerade wenn individuelle Rechtsdurchsetzung wegen Machtgefällen, Angst und Abhängigkeiten unzumutbar ist. In anderen Bereichen wie Arbeitsschutz, Datenschutz oder Produktsicherheit sind Aufsicht, Kontrolle und Sanktionen selbstverständlich. Ein vergleichbares Instrument fehlt beim Diskriminierungsschutz.
Deshalb brauchen wir eine strukturelle Reform des AGG durcheine unabhängige Prüfstelle, verbindliche Präventions- und Schutzstandards, Berichtspflichten, wirksame Sanktionen bei Pflichtverletzungen sowie eine gestärkte Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Nur so wird aus einem formellen Recht ein tatsächlich wirksamer Schutz vor Diskriminierung.