Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Mehrwertsteuer auf Strom, der an öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge abgegeben wird, von derzeit 19 % auf einen ermäßigten Steuersatz (z. B. 7 % oder 0 %) zu senken.
Begründung
Die Elektromobilität ist ein zentraler Baustein zur Reduktion von CO₂-Emissionen im Verkehrssektor. Trotz wachsender Verbreitung bestehen weiterhin wirtschaftliche Hürden, insbesondere bei den laufenden Betriebskosten an öffentlichen Ladepunkten.
Derzeit liegen die Preise für öffentliches Laden häufig bei etwa 0,60 €/kWh oder darüber. Ein wesentlicher Kostenfaktor ist die Mehrwertsteuer von 19 %. Eine Reduzierung auf 7 % würde den Preis um rund 5–6 Cent/kWh senken und somit eine unmittelbare, für Verbraucher spürbare Entlastung schaffen.
Diese Maßnahme wirkt unbürokratisch und direkt, da sie ohne Antragsverfahren auskommt und alle Nutzer gleichermaßen erreicht. Gleichzeitig adressiert sie eine bestehende strukturelle Ungleichheit: Insbesondere Stadtbewohner und Mieter ohne eigene Lademöglichkeit sind auf öffentliche Ladeinfrastruktur angewiesen und tragen derzeit überproportional hohe Kosten. Eine steuerliche Entlastung würde gezielt diese Gruppen unterstützen und den Zugang zur Elektromobilität sozial ausgewogener gestalten.
Darüber hinaus beeinflussen Betriebskosten maßgeblich die Entscheidung für oder gegen ein Elektrofahrzeug. Eine Senkung der laufenden Kosten kann die Nachfrage erhöhen, die Marktdurchdringung beschleunigen und Skaleneffekte fördern. Dies trägt langfristig zu sinkenden Gesamtkosten im System bei.
Im Vergleich zu einmaligen Kaufprämien wirkt diese Maßnahme nachhaltiger, da sie den tatsächlichen Betrieb adressiert. Sie setzt kontinuierliche Anreize zur Nutzung emissionsarmer Mobilität und stärkt damit die Wirksamkeit klimapolitischer Maßnahmen. Besonders Pendler werden von einer Mehrwertsteuersenkung profitieren.
Kurzfristige Steuermindereinnahmen können durch Sekundäreffekte teilweise kompensiert werden, etwa durch steigende Stromabsätze, zusätzliche wirtschaftliche Aktivität sowie geringere Umwelt- und Gesundheitsfolgekosten.
Insgesamt verbindet die vorgeschlagene Maßnahme ökologische Zielsetzungen mit ökonomischer Effizienz und sozialer Ausgewogenheit und stellt ein geeignetes Instrument zur nachhaltigen Förderung der Elektromobilität dar.