Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die Bundeshaushaltsordnung um eine Regelung zu ergänzen, die Bundesbehörden verpflichtet, ausgemusterte, funktionsfähige Fahrzeuge und Ausstattungsgegenstände vor ihrer Verwertung in einem transparenten, diskriminierungsfreien Verfahren gegen ein symbolisches Entgelt vorrangig gemeinnützigen Organisationen anzubieten.
Begründung
Die aktuelle Rechtslage zwingt Behörden durch das Gebot der Wirtschaftlichkeit (§ 7 BHO) dazu, Vermögenswerte zum Bestpreis zu veräußern. Dies führt dazu, dass Fahrzeuge von Polizei, Zoll, Bundeswehr oder Kommunalverwaltungen meist über Plattformen wie die VEBEG oder Zoll-Auktion an private Händler oder Exporteure verkauft werden — obwohl gemeinnützige Organisationen dringend auf solche Ressourcen angewiesen sind.
Der finanzielle Erlös aus dem Verkauf gealterter Dienstfahrzeuge ist im Verhältnis zum Gesamthaushalt oft marginal. Demgegenüber steht ein erheblicher gesellschaftlicher Bedarf: Tafeln, Katastrophenhilfe-Organisationen, mobile Pflegedienste und Hilfswerke sind auf funktionsfähige Fahrzeuge angewiesen, scheitern jedoch regelmäßig an den Investitionskosten für Logistik. Der Nutzen, den eine solche Organisation durch ein ausgemustertes Dienstfahrzeug erzielen kann, übersteigt den rein monetären Verkaufswert für den Staat bei weitem. Diese Lücke zwischen bestehendem gesellschaftlichen Bedarf und starrer Verwertungspflicht soll durch die beantragte Gesetzesänderung geschlossen werden.