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Petition 199584

Ärzte

Keine Einführung der geplanten Teilkrankschreibung vom 29.04.2026

Text der Petition

Die Petition fordert, die geplante Teilkrankschreibung nicht einzuführen. Ziel ist es, Arbeitnehmer vor Druck zu schützen, trotz Krankheit zu arbeiten, und eine vollständige Genesung zu sichern. Medizinische Entscheidungen sollen unabhängig bleiben und nicht durch wirtschaftliche Interessen beeinflusst werden. Die Gesundheit der Beschäftigten muss Vorrang vor Einsparmaßnahmen haben.

Begründung

Die geplante Einführung der Teilkrankschreibung stellt eine erhebliche Verschiebung im Verständnis von Krankheit und Arbeitsfähigkeit dar und birgt grundlegende Risiken für die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Krankheit bedeutet nicht nur das Vorliegen körperlicher Einschränkungen, sondern umfasst auch die Notwendigkeit von Ruhe, Regeneration und vollständiger Genesung. Die Möglichkeit oder Erwartung, trotz Krankheit teilweise arbeitsfähig zu sein, führt zu einem strukturellen Druck auf Beschäftigte, ihre tatsächliche gesundheitliche Situation zu relativieren und früher als sinnvoll an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Dies kann insbesondere in hierarchischen oder unsicheren Arbeitsverhältnissen zu indirektem Zwang führen, selbst bei ernsthaften gesundheitlichen Beschwerden weiterzuarbeiten.
Die Folge einer solchen Entwicklung ist absehbar: verzögerte Genesungsprozesse, ein erhöhtes Risiko chronischer Erkrankungen sowie langfristig steigende Belastungen für das Gesundheitssystem. Kurzfristige Einsparungen werden damit durch langfristige gesundheitliche und volkswirtschaftliche Schäden erkauft.
Darüber hinaus untergräbt die Teilkrankschreibung das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten, Ärzteschaft und Arbeitgebern. Medizinische Entscheidungen drohen stärker unter ökonomischen Druck zu geraten, wodurch die unabhängige ärztliche Einschätzung geschwächt wird.
Besonders kritisch ist zudem die soziale Dimension: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in belastenden oder schlecht abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen wären von dieser Regelung unverhältnismäßig stark betroffen. Die Gefahr einer schleichenden Normalisierung von Arbeit trotz Krankheit steht im direkten Widerspruch zum Grundprinzip des Gesundheitsschutzes.
Aus diesen Gründen ist die Einführung der Teilkrankschreibung abzulehnen. Stattdessen bedarf es Maßnahmen, die die vollständige Genesung von Erkrankten sichern, medizinische Entscheidungen schützen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheitsschädlichem Druck bewahren.

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