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Petition 199848

Abstammungsrecht

Änderung des Abstammungsrechts im Hinblick auf die Gleichstellung von Kindern in Zwei-Mütter-Familien vom 02.05.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert das Abstammungsrecht im BGB so zu ändern, dass Kinder in Zwei-Mütter-Familien von Geburt an zwei rechtliche Elternteile haben. Die Ehefrau der gebärenden Mutter soll automatisch als Elternteil anerkannt werden; für unverheiratete Paare soll eine Anerkennung der Mitmutterschaft möglich sein.

Begründung

Nach geltendem Recht ist Mutter eines Kindes die Frau, die es geboren hat (§ 1591 BGB). Vater eines Kindes ist unter anderem der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist oder die Vaterschaft anerkannt hat (§ 1592 BGB). Eine entsprechende Regelung für die Ehefrau oder Partnerin der gebärenden Mutter fehlt.

Das führt zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung. Bei einer Ehe zwischen Frau und Mann wird der Ehemann der gebärenden Mutter mit der Geburt automatisch rechtlicher Vater. Er muss kein Adoptionsverfahren durchlaufen, keine Kindeswohlprüfung bestehen und seine Elternrolle nicht gegenüber Gericht, Jugendamt oder Adoptionsvermittlungsstelle rechtfertigen.

In Zwei-Mütter-Familien ist die Situation anders. Die nicht gebärende Mutter wird trotz gemeinsamer Familienplanung und tatsächlicher Elternverantwortung nicht automatisch als Elternteil anerkannt. Sie muss regelmäßig ein Stiefkindadoptionsverfahren durchlaufen. Dazu gehören notarielle Erklärungen, ein Antrag beim Familiengericht, die Beteiligung von Jugendamt oder Adoptionsvermittlungsstelle, persönliche Nachweise sowie eine gerichtliche Prüfung.

Diese Behandlung ist anmaßend, herabwürdigend und diskriminierend. Sie behandelt die nicht gebärende Mutter zunächst wie eine außenstehende Person, obwohl das Kind in eine gemeinsam gewollte Familie hineingeboren wurde. Elternschaft wird nicht anerkannt, sondern unter einen staatlichen Rechtfertigungsvorbehalt gestellt.

Besonders schwer wiegt, dass dadurch auch das Kind schlechter abgesichert ist. Bis zum Abschluss der Stiefkindadoption bestehen rechtliche Unsicherheiten bei Sorge, Vertretung, Auskunftsrechten, Unterhalt, Erbrecht und Absicherung im Fall von Krankheit, Trennung oder Tod der gebärenden Mutter. Das Kindeswohl spricht deshalb für eine rechtliche Anerkennung beider Mütter von Geburt an.

Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 23. Mai 2025, Drucksache 161/25 (B), die Bundesregierung bereits aufgefordert, das Abstammungsrecht zugunsten von Zwei-Mütter-Familien zu ändern. Der Bundestag sollte diese Gleichstellung nun gesetzlich umsetzen.

Erforderlich ist eine Änderung von § 1592 BGB oder eine entsprechende neue Vorschrift im Abstammungsrecht. Zweiter rechtlicher Elternteil eines Kindes sollte auch die Person sein, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der gebärenden Mutter verheiratet ist oder die Elternschaft mit Zustimmung der gebärenden Mutter anerkannt hat. Die Stiefkindadoption darf für geplante Zwei-Mütter-Familien nicht länger der Regelfall sein.

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