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Petition 200638

Straßenverkehrsrecht

Abschaffung des starren THC-Grenzwerts in § 24 des Straßenverkehrsgesetzes vom 12.05.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird die Abschaffung des starren THC-Grenzwerts in § 24 Straßenverkehrsgesetz gefordert und stattdessen eine Sanktionierung von Cannabiskonsum im Straßenverkehr nur im Rahmen einer nachweislichen akuten fahrrelevanten Beeinträchtigung gefordert, die durch wissenschaftlich validierte Reaktionstests und neurologische Vortests im Rahmen von Verkehrskontrollen nachzuweisen ist.

Begründung

Der im Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankerte, starre THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum ignoriert grundlegende verkehrsmedizinische und pharmakokinetische Realitäten von Cannabis. Die aktuelle Gesetzgebung bestraft ein reines Konsumverhalten und keine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs. Eine Reform hin zu individuellen Fahrtüchtigkeitstests ist aus drei Gründen dringend erforderlich: Keine Korrelation zwischen THC-Wert und Fahrfähigkeit: Im Gegensatz zu Alkohol korreliert die Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum bei regelmäßigem oder medizinischem Konsum nicht verlässlich mit der akuten psychomotorischen Leistungsfähigkeit. Toxikologische Studien belegen, dass insbesondere Dauerkonsumenten und Schmerzpatienten selbst Tage nach dem letzten Konsum Werte weit über dem Grenzwert aufweisen können, ohne dass eine Einschränkung der visuellen Orientierung, Reaktionszeit oder Koordination vorliegt. Ein biologischer Messwert im Serum ohne Leistungsbezug ist ungeeignet, um echte Fahrsicherheit zu gewährleisten. Schwere Benachteiligung von Patienten: Durch das immense Wachstum an Verschreibungen im medizinischen Bereich geraten immer mehr unbescholtene Patienten in die Illegalität. Ein starrer Wert nimmt keine Rücksicht auf die durch Gewöhnung (Toleranz) wiederhergestellte Leistungsfähigkeit. Ein fahrpraktischer Kognitionstest vor Ort schützt die Verkehrssicherheit, indem er fahruntüchtige Personen (unabhängig von der Ursache) filtert, sichert aber gleichzeitig die grundrechtliche Mobilität fahrtüchtiger Patienten. Orientierung an internationalen Best-Practice-Modellen: Andere Rechtsordnungen (beispielsweise bestimmte Bundesstaaten der USA oder Provinzen in Kanada) setzen bei Verkehrskontrollen erfolgreich standardisierte Feldtests (Standardized Field Sobriety Tests, SFST) ein, um die neurologische und motorische Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Erst bei sichtbaren und messbaren Ausfallerscheinungen im motorischen, kognitiven oder optischen Bereich erfolgt eine Zuführung zur Blutprobe und ein Fahrverbot. Dies entlastet auch die Polizei von unnötigen, laborbasierten Nachverfahren.Fazit:Die Umstellung schützt das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Wer fahruntüchtig ist, gehört nicht hinter das Steuer – unabhängig davon, ob dies durch Schlafmangel, Medikamente oder Cannabis verursacht wurde. Die Feststellung muss sich jedoch am Zustand des Menschen und nicht an einem langfristig speicherbaren Stoffwechselwert orientieren.

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