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Petition 200662

Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen

Kostenübernahme (§ 27a SGB V) auf Kryotransfers sowie weiterer medizinisch notwendiger Leistungen vom 13.05.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen nach § 27a SGB V auf Kryotransfers sowie auf damit unmittelbar verbundene medizinisch notwendige Leistungen auszuweiten, sofern die kryokonservierten Embryonen aus einer zuvor genehmigten Kinderwunschbehandlung stammen.

Begründung

Viele gesetzlich Versicherte müssen trotz bereits genehmigter Kinderwunschbehandlungen erhebliche zusätzliche Kosten für Kryotransfers und die Lagerung kryokonservierter Embryonen selbst tragen.

Der Kryotransfer ist kein eigenständiger Wunschvorgang, sondern ein unmittelbarer Bestandteil moderner reproduktionsmedizinischer Behandlungen. Insbesondere bei Patientinnen mit Überstimulationsrisiko (OHSS) ist ein frischer Transfer häufig medizinisch nicht möglich, sodass die Betroffenen zwingend auf einen späteren Kryotransfer angewiesen sind.

Zudem zeigen Erfahrungen vieler Patientinnen und Patienten, dass Schwangerschaften häufig erst nach einem Kryotransfer eintreten. Dennoch müssen die dadurch entstehenden Kosten aktuell vollständig privat getragen werden.

Dies stellt für viele Familien eine enorme finanzielle Belastung dar. Viele Versicherte zahlen bereits über Jahre Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und müssen dennoch einen wesentlichen Teil ihrer Kinderwunschbehandlung aus eigener Tasche finanzieren. Betroffene stehen dadurch oft vor der schwierigen Entscheidung, weiterhin hohe Kosten selbst zu tragen oder bereits vorhandene kryokonservierte Embryonen nicht mehr nutzen zu können.

Die derzeitige Regelung führt daher zu einer finanziellen Ungleichbehandlung und belastet Familien mit unerfülltem Kinderwunsch zusätzlich psychisch und wirtschaftlich.

Da gesetzliche Krankenkassen bereits Teile künstlicher Befruchtungen übernehmen, sollte auch der medizinisch notwendige Transfer zuvor kryokonservierter Embryonen einschließlich der unmittelbar damit verbundenen Maßnahmen in den Leistungskatalog aufgenommen werden.

Dies würde die Chancengleichheit verbessern und betroffenen Familien eine fairere und zeitgemäße Behandlung ermöglichen.

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