Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, eine gesetzlich verbindliche, bundesweit einheitliche Mindestbesetzung von Pflegekräften (Pflegeschlüssel) für alle Stationen und Schichten in deutschen Krankenhäusern einzuführen. Dieser Schlüssel muss auf wissenschaftlichen Personalbemessungssystemen basieren. Seine Nichteinhaltung muss mit wirksamen, schichtbezogenen Sanktionen belegt werden, die über die Regelungen der aktuellen Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV / PPR 2.0) hinausgehen.
Begründung
Die Situation der Pflege in deutschen Krankenhäusern hat ein kritisches Niveau erreicht.
Der anhaltende Fachkräftemangel und die hohe Arbeitsbelastung führen zu einer gefährlichen Abwärtsspirale.
Ohne gesetzlich verankerte, starre Untergrenzen wird die Ökonomisierung des Gesundheitssystems weiterhin auf dem Rücken des Pflegepersonals und der Patientensicherheit ausgetragen.
Gefährdung der Patientensicherheit:
Ein unzureichender Pflegeschlüssel erhöht nachweislich die Mortalitätsrate in Krankenhäusern. Pflegekräfte unter Dauerdruck können die lückenlose Überwachung, die rechtzeitige Medikamentenvergabe und die Mobilisation von Patienten nicht mehr im medizinisch notwendigen Maße garantieren. Patientensicherheit darf kein Privileg je nach wirtschaftlicher Lage eines Krankenhauses sein.
Berufsflucht und Arbeitsbedingungen:
Pflegekräfte verlassen den Beruf nicht aus mangelnder Berufung, sondern aufgrund unerträglicher Arbeitsbedingungen. Ein verbindlicher Pflegeschlüssel sorgt für verlässliche Arbeitszeiten, planbare Pausen und den Schutz vor chronischer Überlastung. Nur durch die Garantie eines sicheren Arbeitsumfeldes kann die Berufsflucht gestoppt und die Attraktivität des Pflegeberufs für Nachwuchskräfte dauerhaft wiederhergestellt werden.
Unzureichende aktuelle Regelungen:
Die bisherigen Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnungen (PpUGV) und Instrumente wie die PPR 2.0 greifen in der Praxis oft zu kurz, enthalten zu viele Ausnahmeregelungen oder werden durch bürokratische Verschiebungen umgangen. Es bedarf einer gesetzlichen Regelung auf Ebene eines Bundesgesetzes, die keine Schlupflöcher für Klinikkonzerne offenlässt. Die Personalbemessung muss sich dynamisch an den realen Pflegestufen und dem Genesungsaufwand der Patienten auf der jeweiligen Station ausrichten – Tag und Nacht.
Die Würde des Menschen – sowohl die des Patienten als auch die der Pflegekraft – muss im Krankenhaus wieder über der Rendite stehen.