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Petition 200825

Flaggen

Änderung des Beflaggungserlasses des Bundes vom 17.05.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, den Beflaggungserlass des Bundes dahingehend zu ändern, dass an allen Liegenschaften des Bundes ausschließlich die Bundesflagge, die Bundesdienstflagge, Landesflaggen sowie die Europaflagge gehisst werden dürfen. Das Hissen von Symbol-, Organisation- oder Interessenflaggen einzelner gesellschaftlicher, politischer oder weltanschaulicher Gruppen an staatlichen Gebäuden ist zur Wahrung der Neutralität ausnahmslos zu untersagen.

Begründung

1. Das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot des Staates
Staatliche Institutionen und Regierungsgebäude repräsentieren die Gesamtheit des Souveräns – also das gesamte Volk ausnahmslos. Aus dem Demokratieprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes leitet sich ein striktes staatliches Neutralitätsgebot ab. Staatliche Organe dürfen sich nicht durch Symbolpolitik mit einzelnen gesellschaftlichen Teilgruppen identifizieren oder diese im öffentlichen Raum exklusiv privilegieren. Das Hissen von Flaggen, die nicht die Gesamtheit des Staates repräsentieren, verletzt dieses Neutralitätsgebot und untergräbt das Vertrauen in eine überparteiliche und neutrale Verwaltung.

2. Die integrative Funktion von Schwarz-Rot-Gold
Die Bundesflagge in Schwarz-Rot-Gold ist das verfassungsmäßige Symbol für Einigkeit, Recht und Freiheit. Sie schließt qua Verfassung jeden Bürger dieses Landes ein – absolut unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, politischer Anschauung oder sexueller Identität. Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Die Nationalflagge ist somit bereits das höchste und umfassendste Symbol für den Schutz und die Gleichberechtigung aller Bürger. Separate Gruppen- oder Symbolflaggen an Staatsgebäuden sind daher nicht nur redundant, sondern deuten fälschlicherweise an, dass die Nationalflagge nicht mehr für alle Bürger ausreiche oder bestimmte Gruppen einer staatlichen Sonderbehandlung bedürfen.

3. Schutz vor gesellschaftlicher Polarisierung und Willkür
Wenn der Staat beginnt, die Flaggen bestimmter Interessengruppen oder Bewegungen an seinen Masten zu hissen, verlässt er seine Rolle als neutraler Akteur. Dies führt zwangsläufig zu gesellschaftlichen Konflikten und Abgrenzungsfragen darüber, welchen Gruppierungen diese staatliche Sichtbarkeit gewährt wird und welchen nicht. Eine solche Praxis öffnet der Willkür und der politischen Instrumentalisierung durch wechselnde Mehrheiten Tür und Tor. Um eine fortschreitende Spaltung der Gesellschaft in Einzelinteressen zu verhindern, muss an den Stätten der Gesetzgebung und Verwaltung zwingend die überparteiliche und verbindende Symbolik des Gesamtstaates gewahrt bleiben.

Fazit:
Die strikte Beschränkung auf die offiziellen staatlichen Symbole an Bundesgebäuden stärkt das Vertrauen in die Neutralität des Rechtsstaates. Sie betont das, was uns als Staatsbürger vereint, anstatt Unterschiede in den Vordergrund zu rücken.

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