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Petition 201160

Erziehungsgeld/Elterngeld

Keine weiteren Kürzungen beim Elterngeld vom 21.05.2026

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, beim Elterngeld keine weiteren Kürzungen vorzunehmen. Einsparungen im Bundeshaushalt 2027 dürfen nicht durch Einschränkungen von Anspruch, Höhe, Bezugsdauer, Einkommensgrenzen oder Partnerschaftsmonaten erfolgen. Falls dennoch Änderungen beschlossen werden, müssen bereits werdende Eltern durch eine großzügige Übergangsregelung geschützt werden.

Begründung

Aktuell wird diskutiert, im Bundeshaushalt 2027 rund 500 Millionen Euro im Familienetat einzusparen. Nach der öffentlichen Berichterstattung sollen diese Einsparungen vor allem durch Änderungen beim Elterngeld erreicht werden. Das wäre aus meiner Sicht ein falsches Signal an Familien und an Menschen mit Kinderwunsch.

Das Elterngeld ist keine beliebige freiwillige Vergünstigung, sondern eine zentrale familienpolitische Leistung. Es soll Einkommensausfälle nach der Geburt teilweise ausgleichen, Eltern Zeit mit ihrem Kind ermöglichen und eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern. Gerade in der ersten Zeit nach der Geburt brauchen Familien Verlässlichkeit. Elternzeit, Arbeitszeitreduzierung, Betreuung, Wohnkosten und Rücklagen werden Monate im Voraus geplant.

Familien sind bereits heute stark belastet: durch hohe Lebenshaltungskosten, steigende Mieten, fehlende oder unzuverlässige Kinderbetreuung und eine oft schwierige Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zugleich ist die Zahl der Geburten in Deutschland auf einem historischen Tiefstand. In dieser Lage sollte die Politik Familien nicht weiter verunsichern, sondern Vertrauen schaffen.

Hinzu kommt, dass das Elterngeld seit seiner Einführung im Jahr 2007 bei Mindest- und Höchstbetrag nicht ausreichend an die Inflation angepasst wurde. Real hat die Leistung dadurch bereits erheblich an Wert verloren. Weitere Kürzungen würden diesen Wertverlust verschärfen und könnten insbesondere den Elternteil benachteiligen, der für die Betreuung beruflich zurücktritt. Das betrifft in der Praxis weiterhin häufig Mütter, aber auch Väter, die mehr Verantwortung in der frühen Familienphase übernehmen wollen.

Besonders wichtig ist der Vertrauensschutz. Viele werdende Eltern verlassen sich bei ihrer Familien- und Finanzplanung auf die geltende Rechtslage. Wird eine Änderung kurzfristig für Geburten ab dem 01.01.2027 eingeführt, trifft sie auch Familien, bei denen die Schwangerschaft bereits besteht oder die ihre Elternzeitplanung schon konkret begonnen haben. Diese Eltern können ihre Entscheidung für ein Kind, ihre Arbeitszeitplanung und ihre finanzielle Vorsorge nicht beliebig nachträglich anpassen.

Bei früheren Änderungen des Elterngeldes wurde aus Sicht vieler Betroffener nicht ausreichend Rücksicht auf bereits Schwangere genommen. Das sollte sich nicht wiederholen. Änderungen beim Elterngeld dürfen deshalb nicht pauschal für Geburten ab dem 01.01.2027 gelten. Wenn der Gesetzgeber überhaupt Änderungen beschließt, braucht es eine klare, großzügige Übergangsregelung: Bereits bestehende Schwangerschaften und bereits konkret geplante Elternzeiten müssen nach altem Recht geschützt werden.

Der Deutsche Bundestag wird daher gebeten, von weiteren Kürzungen beim Elterngeld abzusehen. Hilfsweise wird gefordert, Änderungen erst mit ausreichendem zeitlichem Abstand und unter Wahrung des Vertrauensschutzes für werdende Eltern in Kraft treten zu lassen.

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