Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die wiederkehrende Nachweispflicht bei dauerhaft festgestellter Behinderung im Kindergeldrecht (§ 32 EStG) und angrenzenden Sozialleistungen gesetzlich zu begrenzen. Eine einmalige behördliche Feststellung soll für alle zuständigen Stellen verbindlich sein. Wiederholte Anforderungen identischer Nachweise ohne konkrete Änderungsgründe sind auszuschließen.
Begründung
Das derzeitige Verwaltungssystem verpflichtet Menschen mit dauerhaft festgestellter Behinderung regelmäßig dazu, identische Nachweise gegenüber verschiedenen Behörden erneut vorzulegen, obwohl die zugrunde liegenden Tatsachen bereits verbindlich festgestellt wurden.
Betroffen sind insbesondere Verfahren zwischen Familienkasse, Sozialleistungsträgern, Pflegeversicherung und Versorgungsverwaltung. Trotz unbefristeter Feststellungen oder dauerhafter medizinischer Diagnosen werden Betroffene immer wieder aufgefordert, dieselben gesundheitlichen Umstände erneut zu belegen.
Diese Praxis verursacht vermeidbare Verwaltungs- und Personalkosten sowie erheblichen bürokratischen Aufwand. Gleichzeitig entsteht für Betroffene der Eindruck, ihre bereits anerkannte gesundheitliche Situation werde fortlaufend erneut infrage gestellt.
Wer dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist, empfindet die wiederholte Aufforderung zum Nachweis seiner Einschränkung nicht als bloße Formalität, sondern als belastende Wiederholung längst bekannter Tatsachen. Gleiches gilt für Menschen mit dauerhaft festgestellten Behinderungen, deren gesundheitlicher Zustand behördlich bereits verbindlich anerkannt wurde.
Das bestehende System behandelt dauerhafte Einschränkungen faktisch wie vorübergehende Zustände, obwohl keine konkreten Hinweise auf eine Veränderung vorliegen. Dadurch entsteht eine widersprüchliche Nachweisschleife ohne erkennbaren zusätzlichen Erkenntnisgewinn.
Hinzu kommt die fehlende digitale Vernetzung der beteiligten Behörden. Bereits vorhandene Daten werden mehrfach angefordert und geprüft, anstatt sie effizient und datenschutzkonform zwischen den zuständigen Stellen zu nutzen.
Aus verwaltungsökonomischer Sicht führt dies zu unnötiger Ressourcenbindung, höherem Verwaltungsaufwand und vermeidbaren öffentlichen Ausgaben. Gleichzeitig erschwert das Verfahren vielen Betroffenen den Zugang zu Leistungen und belastet sie psychisch sowie organisatorisch zusätzlich.