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Petition 201414

Rüstungsangelegenheiten

Verbot militärisch und chemisch hochgefährlicher Anlagen in Wohngebieten und Städten vom 25.05.2026

Text der Petition

Mit der Petition werden Gesetze gefordert, die die Errichtung und den Betrieb von Produktionsstätten der Rüstungsindustrie, militärischen Ausbildungszentren sowie störfallrelevanten chemischen Produktionsanlagen in Städten und Wohngebieten verbieten, denn die staatliche Schutzpflicht gegenüber Leben und Gesundheit der Bevölkerung verlangt, vermeidbare Risiken konsequent zu minimieren.

Begründung

Die staatliche Schutzpflicht gegenüber Leben und Gesundheit der Bevölkerung verlangt, vermeidbare Risiken konsequent zu minimieren.
Die aktuellen bewaffneten Konflikte unserer Zeit — insbesondere der Krieg in der Ukraine — zeigen deutlich, dass militärisch relevante Infrastruktur im Ernstfall zu den primären Angriffszielen feindlicher Raketen, Drohnen und Sabotageakte gehört.

Befinden sich solche Einrichtungen in dicht besiedelten Gebieten, wird die Zivilbevölkerung zwangsläufig zur unmittelbaren Gefahrenzone.

Auch moderne Präzisionswaffen bieten keinen vollständigen Schutz vor Fehltreffern. Raketen können Wohnhäuser, Schulen, Krankenhäuser, Restaurants oder Bürogebäude treffen.

Hinzu kommt die Gefahr durch Trümmer abgeschossener Flugkörper, großflächige Brände, Explosionen oder die Freisetzung giftiger Chemikalien.

Die Risiken bestehen jedoch nicht nur im Kriegsfall.
Auch technische Defekte, menschliches Versagen oder Industrieunfälle können in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten katastrophale Folgen haben.
Die Bevölkerung darf nicht dauerhaft den Risiken strategischer oder hochgefährlicher Anlagen ausgesetzt werden.

Die Konzentration solcher Einrichtungen innerhalb urbaner Räume widerspricht dem Grundsatz verantwortungsvoller Gefahrenvorsorge und moderner Sicherheitsplanung.

Deshalb fordern wir:

1. ein bundesweites Verbot neuer militärischer Produktionsstätten, militärischer Ausbildungszentren und besonders gefährlicher chemischer Anlagen in Städten und Wohngebieten,
2. die Verlagerung bestehender Einrichtungen in unbewohnte oder dünn besiedelte Gebiete mit ausreichendem Sicherheitsabstand,
verbindliche Mindestabstände zu Wohngebieten und kritischer ziviler Infrastruktur,
3. transparente Risikoanalysen sowie Mitspracherechte für betroffene Bürgerinnen und Bürger,
regelmäßige unabhängige Sicherheitsüberprüfungen bestehender Anlagen.

Der Schutz der Zivilbevölkerung muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen und historisch gewachsenen Standortstrukturen haben.

Eine verantwortungsvolle Sicherheits- und Industriepolitik darf potenzielle militärische Angriffsziele und hochgefährliche Anlagen nicht mitten in dicht besiedelten Städten konzentrieren.

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